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Warnung - Hagel und Sturmböen im Anmarsch - Feuerverbote bleiben bestehen

Symbolbild
Symbolbild (Bildquelle: TickerMedia)

Die Bundesfeier ist in vollem Gange. Die Temperaturen sind in der ganzen Schweiz hitzig und die Gefahr von Bränden weiterhin sehr hoch. Aber in den nächsten Stunden können starke Gewitter mit Sturm und Hagel die Festlichkeiten stören. Die Feuerverbote sind ernst zu nehmen. Wer sich nicht daran haltet , kann bei Bränden für den ganzen Schaden haftbar gemacht werden.

Bei Temperaturen bis zu 35 Grad wird es heute erneut ein Hitzetag geben und die Schweiz wird an seinem Geburtstag schwitzer. Im Laufe des Nachmittags können aber lokal in der ganzen Schweiz heftige Gewitter mit Sturmböen und Hagel Einzug halten. Lokale Überschwemmungen und Schäden sind nicht auszuschliessen. Trotz der Erfrischung bleibt aber das Feuerverbot bestehen.

Wir zeigen Ihnen die Übersicht der aktuellen Lage:

Absolutes Feuerverbot im Freien gilt in den Kantonen:

Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe gilt in den Kantonen:

Mahnung zum sorgfältigen Umgang mit Feuer im Wald und Waldesnähe (Stufe 3) gilt in den Kantonen:

Wichtige Hinweise

  • Bräteln im Wald ist ab der aktuell fast überall vorherrschenden zweithöchsten Gefahrenstufe 4 auch in Feuerstellen verboten.
  • Im Siedlungsgebiet ist die Verwendung von Kohlegrills ab Gefahrenstufe 5 (absolutes Feuerverbot) überall verboten. Bei Gefahrenstufe 4 ist dies noch erlaubt. Halten Sie genügend Abstand zu Brennbarem in Ihrer Umgebung. Achten Sie auch beim Kohlegrill bei Wind auf einen möglichen Funkenflug und löschen Sie, wenn nötig das Feuer.
  • Himmelslaternen führen immer wieder zu Bränden und sind mancherorts ganz verboten. Windverhältnisse und Topographie sind bei jeder Wetterlage und jedem Trockenheitsgrad zu beachten.
  • Brennende Zigaretten, Streichölzer und andere Raucherwaren nie sorglos wegwerfen.
  • Feuerwerk: Ab Gefahrenstufe 3 (erhebliche Gefahr) ist auch das Abrennen von Kleinfeuerwerk (Vulkane, etc.) im und um den Wald verboten.

Die Feuerverbote sind ernst zu nehmen. Wer sich nicht daran haltet , kann bei Bränden für den ganzen Schaden haftbar gemacht werden.