Zürich

Stadt Zürich - Einschränkungen für Feuer und Feuerwerk in der Stadt

Aktuelle Feuerverbotskarte der Schweiz inkl. Liechtenstein
Aktuelle Feuerverbotskarte der Schweiz inkl. Liechtenstein (Bildquelle: TickerMedia)

Der Kanton Zürich hat heute ein Feuerverbot in Wäldern und in Waldesnähe erlassen. Die Stadt Zürich erlässt mit sofortiger Wirkung ein Feuerverbot für das Stadtgebiet, erlaubt bleiben Grillfeuer in festen Vorrichtungen unter Aufsicht. Das Abbrennen von Feuerwerk am 1. August ist nur von befestigtem, unbrennbarem Untergrund aus erlaubt.

Die seit längerem andauernde niederschlagsfreie Periode verbunden mit anhaltend warmen Temperaturen führt zu einer sehr grossen Trockenheit. Der Kanton Zürich hat deshalb ab sofort ein Feuerverbot für das ganze Kantonsgebiet in Wäldern und in Waldesnähe angeordnet.

Das Sicherheitsdepartement hat die Situation mit der Stadtpolizei, Grün Stadt Zürich und der Feuerpolizei von Schutz & Rettung analysiert und die Lage in der Stadt Zürich als kritisch beurteilt. Gestützt auf diese Lagebeurteilung hat Stadtrat Andreas Hauri, stv. Vorsteher des Sicherheitsdepartments, angeordnet, dass das Abbrennen von Feuerwerk am 1. August 2018 und in der Nacht auf den 2. August nur von befestigtem, nicht brennbarem Untergrund (zum Beispiel Kiesplatz, geteerte Plätze) aus erlaubt ist. Zudem gilt per sofort ein generelles Feuerverbot.

Dieses umfasst auch Höhenfeuer. Erlaubt bleibt das Grillieren in festen Vorrichtungen, die allerdings beaufsichtigt werden müssen. Ein solches Grillieren ist aufgrund der kantonalen Anordnungen allerdings im Wald strikt untersagt. Zuwiderhandlungen gegen die städtischen Anordnungen werden polizeilich geahndet. Das Verbot bleibt bis auf weiteres in Kraft und wird erst nach ergiebigen, flächendeckenden Niederschlägen wieder aufgehoben. Die Bevölkerung wird zu verantwortungsbewusstem Verhalten aufgerufen.

Beim Umgang mit Feuer sind folgende Vorsichtsmassnahmen einzuhalten:

  • Keine brennenden Raucherwaren und Streichhölzer wegwerfen
  • Keine landwirtschaftlichen Räumungsfeuer entfachen
  • Grillfeuer dauernd beobachten, bei Funkenflug Feuer sofort löschen
  • Feuer vor dem Weggehen vollständig löschen
  • Grillasche nicht unachtsam entsorgen
  • Bei Wind ganz auf Feuer im Freien verzichten

*Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass das Abbrennen von Feuerwerk in Menschenansammlungen strikt verboten ist. *