Luzern

Kanton Luzern - Absolutes Feuerverbot im Freien auf dem gesamten Kantonsgebiet

Plakat Feuerverbot im Freien im Kanton Luzern
Plakat Feuerverbot im Freien im Kanton Luzern (Bildquelle: lawa.lu)

Ab sofort gilt im ganzen Kanton Luzern: absolutes Feuerverbot im Freien Aufgrund der anhaltenden Trockenheit steigt die Waldbrandgefahr weiter an. In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen erlässt der Kanton Luzern für das ganze Kantonsgebiet ein absolutes Feuerverbot im Freien. Dies bedeutet im Hinblick auf den Nationalfeiertag am 1. August auch ein Verbot für das Zünden von Feuerwerk aller Art.

Das hochsommerliche Wetter der letzten Tage mit nur wenigen, unterschiedlich ausgeprägten Niederschlägen verschärft das Waldbrandrisiko weiter. Ab sofort gilt deshalb ein absolutes Feuerverbot im Freien und damit auch ein Feuerwerksverbot.

Dies bedeutet bis auf Widerruf folgende Regelungen:

  • Im ganzen Kanton Luzern ist es verboten, im Freien Feuer zu entfachen.
  • Dies gilt für sämtliche offiziellen und inoffiziellen Feuerstellen, Feuerschalen, Holzkohle- und Einweggrills sowie Cheminées.
  • Es ist verboten, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
  • Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern aller Art ist verboten. Davon ausgenommen sind polizeilich bewilligte Feuerwerke auf dem See mit einem Abstand zum Ufer von mindestens 200 m.
  • Das Steigenlassen von "Heissluftballonen / Himmelslaternen" (gekaufte oder selbstgebastelte), welche durch offenes Feuer angetriebenen werden, ist generell verboten.
  • Ausgenommen vom Verbot ist das Grillieren mit Gasgrill. Bei starkem Wind ist ganz darauf zu verzichten. Es wird empfohlen, entsprechendes Löschmaterial bereit zu halten.

Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot werden polizeilich geahndet. Wer einen Wald- oder Flurbrand verursacht, wird zudem für die daraus entstehenden Kosten für die Bekämpfung und Wiederherstellung belangt.

Es bedarf nun länger andauernder Niederschläge, damit sich die Situation entschärft. Das absolute Feuerverbot gilt deshalb bis auf Widerruf. Die Forstbehörden stehen in Kontakt mit Polizei und Feuerwehr sowie den übrigen Zentralschweizer Kantonen und beobachten die Situation laufend.