Basel-Landschaft

Kanton Basel-Landschaft - Ab sofort gilt im ganzen Kanton ein absolutes Feuerverbot im Freien

Symbolbild
Symbolbild (Bildquelle: Pascal_Treichler (CC0))

Die wenigen Niederschläge vom Wochenende haben die aktuelle Situation nicht verändert, weshalb die Waldbrandgefahrenstufe im Kanton Basel-Landschaft auf Stufe 5 (sehr gross) erhöht wird. Das Zünden von Feuerwerk aller Art ist verboten.

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit steigt die Waldbrandgefahr weiter an. Der Kanton Basel-Landschaft erlässt für das ganze Kantonsgebiet ein absolutes Feuerverbot im Freien. Dies bedeutet im Hinblick auf den Nationalfeiertag am 31. Juli / 1. August auch ein Verbot für das Zünden von Feuerwerk aller Art. Das hochsommerliche Wetter der vergangenen Tage mit nur wenigen, unterschiedlich ausgeprägten Niederschlägen verschärft das Waldbrandrisiko weiter. Ab sofort gilt deshalb ein absolutes Feuerverbot im Freien und damit auch ein Feuerwerksverbot.

Dies bedeutet bis auf Widerruf folgende Regelungen:

  • Im ganzen Kanton Basel-Landschaft ist es verboten, im Freien Feuer zu entfachen.
  • Dies gilt für sämtliche offiziellen und inoffiziellen Feuerstellen, Feuerschalen, Holzkohle und Einweggrills sowie Cheminées.
  • Ausgenommen vom Verbot ist das Grillieren mit Gas- und Elektrogrills im Siedlungsgebiet mit den entsprechenden Vorsichtsmassnahmen.
  • Es ist verboten, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
  • Das Zünden von Feuerwerk aller Art ist verboten.
  • Das Steigenlassen von "Heissluftballons / Himmelslaternen" (gekaufte oder selbstgebastelte), welche durch offenes Feuer angetriebenen werden, ist generell verboten.
  • Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot werden polizeilich geahndet. Wer einen Wald- oder Flurbrand verursacht, wird zudem für die daraus entstehenden Kosten für die Bekämpfung und Wiederherstellung belangt.

Die Wasserführung der Gewässer ist zur Zeit sehr gering. Bei den meisten Gewässern ist die Voraussetzung für eine Wasserentnahme nicht mehr gegeben. Inhaberinnen und Inhaber von Wasserentnahmebewilligungen sind aufgefordert, vor einer Wasserentnahme sorgfältig zu prüfen, ob eine Wasserentnahme gemäss den Vorgaben ihrer Bewilligung noch möglich ist. Im Zweifelsfall gibt das Amt für Umweltschutz und Energie/Fachstelle Oberflächengewässer Auskunft.

Auch Wasserentnahmen aus den Gewässern verboten

Wasserentnahmen für den Gemeingebrauch (gelegentliche Entnahme kleiner Wassermengen ohne den Einsatz Motor getriebener Geräte, das heisst mittels Eimer oder Giesskanne) sind ab sofort nicht mehr erlaubt, da das Betreten der Gewässer oder die Entnahme aus Vertiefungen bei den durch die hohen Wassertemperaturen bereits gestressten Fischen zusätzlichen Stress mit möglicherweise tödlichen Folgen verursachen kann.

Wegen der Fischpopulation in der Birs zwischen der Redingbrücke und der Birsfelder Hauptstrasse wird empfohlen, auf das Baden zu verzichten. Es bedarf länger andauernder Niederschläge, damit sich die Situation entschärft. Das absolute Feuerverbot gilt deshalb bis auf Widerruf. Im Bereich der Wasserversorgungen haben die Gemeinden - wo notwendig - zu Wassersparmassnahmen und Einschränkungen im Verbrauch aufgerufen.