Kanton BS - Feuerverbot im Wald und in Waldnähe
(Symbolbild) (Bildquelle: Rosmarie Voegtli (CC BY 2.0))
Die anhaltende Trockenheit führt auch in den beiden Basel zu einem markanten Anstieg der Waldbrandgefahr. Die Waldbrandgefahrenstufe wird deshalb auf Stufe 4 (gross) erhöht. Der Kanton Basel-Stadt erlässt aus diesem Grund ein Feuerverbot im Wald und in Waldnähe bis zu 200 Metern Entfernung. Dort ist das Entfachen von Feuer verboten, ebenso dürfen keine Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer weggeworfen werden. Auch das Abbrennen von Feuerwerk im Wald und in Waldnähe ist verboten. Nicht betroffen sind Feuerwerke im Siedlungsgebiet anlässlich der Bundesfeiern am 31. Juli und am 1. August.
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Es ist verboten, im Wald und in Waldnähe bis zu 200 Metern Abstand Feuer zu entfachen.
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Dieses Verbot gilt auch für eingerichtete Feuerstellen sowie für Grills aller Art.
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Es ist verboten, Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
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Beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern anlässlich der Bundesfeier muss zwingend ein Abstand von mindestens 200 Metern zum Wald eingehalten werden.
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Das Steigenlassen von Heissluftballonen oder Himmelslaternen (gekaufte oder selbstgebastelte), welche durch offenes Feuer angetriebenen werden, ist generell verboten.


