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Novazzano TI – Über 100 Kilo Lebensmittel illegal eingeführt

Novazzano TI – Über 100 Kilo Lebensmittel illegal eingeführt

19.12.2025 | 14:34

Redaktion Polizeiticker Schweiz

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Novazzano TI – Über 100 Kilo Lebensmittel illegal eingeführt

BAZG stoppt Lieferwagen mit grosser Menge nicht angemeldeter Lebensmittel (Bildquelle: BAZG)

In der Nacht auf den 5. Dezember hat das BAZG bei Novazzano einen Lieferwagen mit über 100 Kilogramm nicht angemeldeter Lebensmittel kontrolliert. Gegen den Lenker wurde eine Busse ausgesprochen.

Mitarbeitende des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) haben in der Nacht vom 4. auf den 5. Dezember 2025 im Hinterland von Novazzano einen Lieferwagen mit einer grossen Menge nicht deklarierter Lebensmittel angehalten. Der Lenker hatte zuvor einen unbewachten Grenzübergang passiert.
Die Kontrolle erfolgte in der Nähe des Grenzübergangs Brusata. Im Lieferwagen mit Schweizer Kontrollschildern wurden insgesamt mehr als 100 Kilogramm Lebensmittel festgestellt, die nicht zur Einfuhr angemeldet worden waren. Konkret handelte es sich um 164 Liter Öl, 66 Panettoni mit einem Gesamtgewicht von rund 81 Kilogramm, fünf Kilogramm Frischfleisch, 28 Kilogramm Mozzarella sowie rund zehn Focaccia-Brote.
Novazzano TI – Über 100 Kilo Lebensmittel illegal eingeführt

Sichergestellten Lebensmittel (Bildquelle: BAZG)

Am Steuer sass ein 51-jähriger italienischer Staatsangehöriger, der angab, die Waren über den Gotthard transportieren zu wollen. Er betreibt nördlich der Alpen einen Food Truck. Der Mann war über einen nicht dauerhaft bewachten Grenzübergang in die Schweiz eingereist, ohne die Lebensmittel anzumelden. Kurz darauf wurde er von einer mobilen Patrouille des BAZG angehalten.
Das Bundesamt verhängte gegen den Lenker eine Geldstrafe von mehreren hundert Franken wegen unterlassener Warenanmeldung. Zudem wurde die ordnungsgemässe Zollabfertigung der Lebensmittel angeordnet. Der Fall wurde ausserdem dem zuständigen kantonalen Labor gemeldet, um weitere Abklärungen zu den Transportbedingungen und zur Lagerung der Waren vorzunehmen.
Quelle der Nachricht: BAZG

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