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Coronavirus – An Beerdigungen dürfen bis zu 50 Personen teilnehmen

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Coronavirus – An Beerdigungen dürfen bis zu 50 Personen teilnehmen

06.11.2020 | 16:48

Kanton Bern

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Coronavirus – An Beerdigungen dürfen bis zu 50 Personen teilnehmen

Symbolbild Friedhof (Bildquelle: Katrina_S)

Der Regierungsrat hat am Freitag (6.11.2020) eine Anpassung der am Mittwoch beschlossenen und gestern in Kraft gesetzten Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Epidemie verabschiedet: Es dürfen ab sofort wieder bis zu 50 Personen an einer Beerdigung teilnehmen.

Ab sofort dürfen wieder bis zu 50 Personen an einer Beerdigung teilnehmen. Eine entsprechende Anpassung von Artikel 6 Absatz 2 der Covid-19 VerordnungLink öffnet in einem neuen Fenster. hat der Regierungsrat heute beschlossen. Die Zusammenführung verschiedener Verordnungen zu einem Erlass hatte der Regierungsrat am Mittwoch unter hohem Zeitdruck verabschiedet.
Dabei wurde die Regelung, welche eine Höchstzahl für die Teilnahme an Beerdigungen von 50 Personen ermöglichte, versehentlich gestrichen und damit die Zahl der Trauergäste auf maximal 15 Personen beschränkt. Diese Regelung galt ab Donnerstag 00.00 Uhr und ist nun bereits wieder angepasst worden. Mit der Anpassung gilt für Beerdigungen im Kanton Bern die gemäss Bundesregelung zulässige Höchstzahl von 50 Teilnehmenden.

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