Zürich

Zürich ZH - Ermittlungen gegen Umweltaktivisten halten an

Symbolbild
Symbolbild (Bildquelle: Kantonspolizei Zürich)

Im Nachgang zur gestrigen Blockade der Eingänge zur Credit Suisse (CS) am Zürcher Paradeplatz hat die Stadtpolizei Zürich 64 Personen vorläufig festgenommen und davon 61 der Staatsanwaltschaft beziehungsweise der 3 Jugendanwaltschaft zugeführt.

Die Staatsanwaltschaft und die Stadtpolizei Zürich arbeiten seit gestern mit Hochdruck an der Bearbeitung der Fälle. Im Rahmen der umfangreichen Ermittlungen muss für jede einzelne festgenommene Person abgeklärt werden, ob sie sich der Straftatbestände der Nötigung (Offizialdelikt), des Hausfriedensbruchs (Antragsdelikt basierend auf Strafanzeige CS) und allfälliger weiterer Straftatbestände schuldig gemacht hat.

Angesichts der aussergewöhnlich hohen Zahl von gleichzeitig 61 festgenommenen Personen nehmen die damit verbundenen umfangreichen Ermittlungs- und Untersuchungshandlungen (z.B. Befragungen, Klärung der Tatbeteiligung und der Identität der verhafteten Personen) sehr viel Zeit in Anspruch. Erschwert werden die Verfahren von Polizei und Staatsanwaltschaft dadurch, dass die verhafteten Personen teilweise von ihrem Recht zur Aussageverweigerung Gebrauch machen.

Aufgrund von Artikel 224 der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) hat die Staatsanwaltschaft eine beschuldigte Person spätestens vor Ablauf von 48 Stunden nach Verhaftung auf freien Fuss zu setzen oder gegen sie beim Zwangsmassnahmengericht Antrag auf Anordnung von Untersuchungshaft zu stellen.

Die aufwändigen Ermittlungs- und Untersuchungshandlungen dauern bis morgen Mittwoch an, weshalb alle 61 vorläufig festgenommenen Personen für eine weitere Nacht in Haft bleiben. Über das weitere Vorgehen wird morgen Mittwoch entschieden werden. Darüber wird die Zürcher Staatsanwaltschaft morgen Mittwoch wiederum mit Medienmitteilung informieren.

Weil es sich um laufende Verfahren handelt, können über den Inhalt dieser Medienmitteilung hinaus keine weiteren Fragen beantwortet werden. Fragen zu den 3 der Jugendanwaltschaft zugeführten Personen können an die Jugendanwaltschaft gerichtet werden.