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Was rät die Kantonspolizei Zürich - Hund im Auto bei Hitze

Symbolbild Hund im Auto eingesperrt
Symbolbild Hund im Auto eingesperrt (Bildquelle: asp)

Immer wieder werden bei praller Sonne Hunde im Auto zurückgelassen. Schon im Frühsommer kann in einem an der Sonne stehenden Auto die Temperatur innert kurzer Zeit bis auf 50°C ansteigen. Ein offener Fensterspalt reicht da zumeist nicht aus, um zu kühlen.

Hunde regulieren ihre Körpertemperatur nicht über das Schwitzen, sondern lediglich über die Zunge (Hecheln) und ihre Pfoten, so dass sie ohne Wasser und Luftzirkulation der Hitze noch hilfloser ausgesetzt sind als der Mensch. Bei fortschreitender Hitzebelastung kann ein Hund den Tod erleiden. Das Zurücklassen eines Tiers im überhitzten Auto gilt als Tierquälerei, die nicht erst dann gegeben ist, wenn das Tier nicht mehr lebt, sondern schon, wenn es aufgrund der mangelhaften Fürsorge und Pflege leidet oder in seinem Wohlbefinden stark beeinträchtigt wird. Alarmzeichen sind verstärktes Hecheln, unübliches Herumspringen im Fahrzeug, lautes Jaulen oder Winseln, aber vor allem auch Mattheit, Apathie und Bewusstlosigkeit.

Wer ein Tier in solchem Zustand in einem parkierten Auto antrifft, sollte unverzüglich den Hundebesitzer suchen und, wenn das Auto zum Beispiel bei einem Einkaufszentrum parkiert ist, sofort die Autonummer ausrufen lassen.

Ist der Besitzer unauffindbar, alarmieren Sie sofort die Polizei über die Telefonnummer 117.

Wenn Sie sehen, dass ein dringender Notfall vorliegt, schlagen Sie die Autoscheibe ein. Ist der Hund befreit, legen Sie ihn in den Schatten und befeuchten seinen Körper und seine Beine und Pfoten mit nassen und kühlen Tüchern sowie benetzen Sie die Maulhöhle mit kaltem Wasser. Die weitere Behandlung können Sie einem Tierarzt überlassen.

Wichtig ist zu beachten

Erstellen Sie zur eigenen Absicherung ein Notizprotokoll, Fotos und/oder Filmaufnahmen über den Ablauf der Aktion, denn nicht jeder Tierhalter ist für so eine Rettung dankbar und könnte unter Umständen eine Schadenersatzforderung für die eingeschlagene Autoscheibe stellen. Rechtlich begeht man zwar mit dem Einschlagen einer Autoscheibe eine Sachbeschädigung. Dies ist jedoch durch die Notstandsregelungen gedeckt, wenn andere Hilfe für das Tier – etwa durch die Polizei – nicht rechtzeitig zu erreichen ist.