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Schweiz – Rasen kann teuer werden – Bussen- und Strafenkatalog

Schweiz – Rasen kann teuer werden – Bussen- und Strafenkatalog

21.12.2025 | 14:36

Redaktion Polizeiticker Schweiz

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Schweiz – Rasen kann teuer werden – Bussen- und Strafenkatalog

(Symbolbild) (Bildquelle: Adobe Stock - Kenstocker)

Wer in der Schweiz das Tempolimit überschreitet, muss mit teils empfindlichen Konsequenzen rechnen. Je nach Ausmass der Geschwindigkeitsübertretung kann es bei einer Busse bleiben – oder eine Anzeige und sogar ein Führerausweisentzug folgen. Besonders gravierend wird es bei Raserdelikten. Hier finden Sie eine kompakte Übersicht über mögliche Strafen.

Zu schnell unterwegs? Diese Konsequenzen drohen in der Schweiz

Wer in der Schweiz die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet, muss je nach Ausmass der Tempoüberschreitung mit Bussen, einer Anzeige und administrativen Massnahmen rechnen. Neben finanziellen Folgen kann auch der Führerausweis entzogen werden.

Sicherheitsabzug bei Geschwindigkeitsmessungen

Bei jeder Geschwindigkeitskontrolle wird ein sogenannter Sicherheitsabzug vorgenommen. Dieser berücksichtigt Messungenauigkeiten und hängt von der Messart sowie der gefahrenen Geschwindigkeit ab. Beispiel: Wird bei einer Lasermessung eine Geschwindigkeit von 87 km/h festgestellt, werden 3 km/h abgezogen. Massgebend ist somit eine Geschwindigkeit von 84 km/h.

Anzeige und Geldstrafe

Bei grösseren Tempoüberschreitungen erfolgt eine Anzeige. In diesen Fällen beträgt die Geldstrafe in der Regel mindestens 400 Franken. Bei schweren Überschreitungen kann die Strafe deutlich höher ausfallen und richtet sich unter anderem nach den finanziellen Verhältnissen der betroffenen Person. Zusätzlich können Verfahrenskosten und Gebühren anfallen.

Führerausweisentzug: Das droht bei zu hohem Tempo

Innerorts
  • 16–20 km/h zu schnell: Verwarnung
  • 21–24 km/h zu schnell: mindestens 1 Monat Führerausweisentzug
  • ab 25 km/h zu schnell: mindestens 3 Monate Führerausweisentzug
Ausserorts
  • 21–25 km/h zu schnell: Verwarnung
  • 26–29 km/h zu schnell: mindestens 1 Monat Führerausweisentzug
  • ab 30 km/h zu schnell: mindestens 3 Monate Führerausweisentzug
Autobahn
  • 26–30 km/h zu schnell: Verwarnung
  • 31–34 km/h zu schnell: mindestens 1 Monat Führerausweisentzug
  • ab 35 km/h zu schnell: mindestens 3 Monate Führerausweisentzug
Wichtig:
Eine Verwarnung gilt als „gelbe Karte“. Wer innerhalb von zwei Jahren erneut zu schnell fährt, muss mit einem Führerausweisentzug rechnen. Bei wiederholten Verstössen verlängert sich die Entzugsdauer deutlich.

Sofortiger Ausweisentzug und Fahreignungsprüfung

Bei besonders gefährlichem Fahrverhalten kann die Polizei den Führerausweis direkt vor Ort abnehmen. Zusätzlich kann eine verkehrspsychologische Abklärung angeordnet werden, um die Fahreignung zu prüfen.

Raserdelikte: Besonders harte Strafen

Als Raserdelikt gilt, wenn die Geschwindigkeit massiv überschritten wird:
  • innerorts: mindestens 40 km/h zu schnell
  • ausserorts: mindestens 60 km/h zu schnell
  • Autobahn: mindestens 80 km/h zu schnell
Raserinnen und Raser müssen mit sehr hohen Geldstrafen, einer Freiheitsstrafe von einem bis zu vier Jahren sowie einem Führerausweisentzug von mindestens zwei Jahren rechnen. Die Wiedererteilung ist nur mit einem verkehrspsychologischen Gutachten möglich. Zudem kann das Fahrzeug eingezogen und verkauft oder verschrottet werden.

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