Am Nachmittag des Montags, 25. Mai 2020 wurde durch die Kantonspolizei Aargau in Rottenschwil eine Geschwindigkeitskontrolle mittels Laser durchgeführt.
Kurz nach 15 Uhr wurde ein 28-jähriger Schweizer mit seinem Motorrad, Triumph Speed Triple, mit einer Geschwindigkeit von 161 km/h erfasst. Auf diesem Streckenabschnitt beträgt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit 80 km/h. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten eröffnete sogleich eine Strafuntersuchung nach Artikel 90 Abs. 3 des Strassenverkehrsgesetzes, welcher auch als 'Raserartikel' bekannt ist. Der Führerausweis wurde dem Lenker vorläufig, zu Handen der Entzugsbehörde, abgenommen.
Im Weiteren wurde ein Verkehrsteilnehmer mit einer Geschwindigkeit von 125 km/h gemessen. Auch dieser Lenker musste den Führerausweis auf der Stelle abgeben.
Ein Automobilist wurde zudem mit 115 km/h erfasst. Dieser wurde zur Anzeige gebracht und muss mit einem späteren Ausweisentzug rechnen.