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Ratgeber - Was tun nach dem Lawinenabgang?

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Ratgeber - Was tun nach dem Lawinenabgang?
Vor einigen Jahren ging bei der Schwägalp eine Lawine runter. Der Schaden war beträchtlich. (Bildquelle: Kantonspolizei Appenzell-Ausserrhoden)

Personen, die von einer Lawine verschüttet wurden, befinden sich in unmittelbarer Lebensgefahr. Sie müssen schnellstmöglich gerettet werden.

Beim Schneesport ausserhalb gesicherter Gebiete

Verschüttete Personen:

  • Mit den Händen die Atemwege schützen
  • Ruhe bewahren
  • Falls möglich, sich selbst befreien

Von Lawine nicht verschütte Personen:

  • Auf die eigene Sicherheit achten. Gefahr von Nachlawinen beachten
  • Alarmieren (Rega 1414, Sanität 144, Internationaler Notruf 112)
  • Kameradenrettung: Verschüttete mit Auge, Ohr und Lawinenverschüttetensuchgerät (LVS) lokalisieren
  • Verschüttete möglichst schnell ausgraben
  • Erste Hilfe leisten: Lebensrettende Sofortmassnahmen, Verletzte vor Auskühlung schützen

Auf Verkehrswegen

  • Auf die eigene Sicherheit achten. Gefahr von Nachlawinen beachten
  • Ausserhalb des Gefahrenbereichs anhalten
  • Alarmieren (Polizei 117, Sanität 144, Rega 1414, Internationaler Notruf 112)
  • Anweisungen der Einsatzkräfte befolgen
  • Wenn möglich Verschüttete lokalisieren, ausgraben und Erste Hilfe leisten

In Wohngebieten

  • Auf die eigene Sicherheit achten. Gefahr von Nachlawinen beachten. Möglichen Bei beschädigten Gebäuden Einsturzgefahr beachten.
  • Alarmieren (Polizei 117, Sanität 144, Internationaler Notruf 112, örtlicher Lawinendienst)
  • Anweisungen der Einsatzkräfte befolgen
  • Massnahmen ergreifen, die Folgeschäden (z.B. durch Schmelzwasser) minimieren
  • Schäden möglichst bald der Gebäudeversicherung und der Hausratversicherung melden
  • Schäden nach Möglichkeit dokumentieren
  • Beschädigte Gebäudeteile, Einrichtungen und Gegenstände erst nach der Besichtigung durch die Versicherungsfachperson entsorgen (Ausnahme: Sofortmassnahmen, die Folgeschäden verhindern)
Mehr Infos - Was tun während einem Lawinenabgang?

Kategorien:

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