Ratgeber - Was ist zu beachten, wenn man mit fremden Kindern reist?

Unterwegs mit Kindern.
Unterwegs mit Kindern. (Bildquelle: calliecmm0 (CC0))

Viele Familien nehmen Kinder einer befreundeten Familie mit in die Ferien. Es ist ratsam, eine Vollmacht der Eltern der Gastkinder dabei zu haben. Geht es ins Ausland, sind die besonderen Einreisebestimmungen jedes Landes zu beachten.

Die Schweiz hat bisher keine gesetzlichen Vorschriften für Reisen von Kindern ohne oder mit fremden Begleitpersonen. Das Bundesamt für Polizei empfiehlt jedoch, dass die Eltern ihrem Kind eine schriftliche Erklärung mitgeben. Diese sollte folgende Angaben enthalten:

  • Namen, Ausweis-Nummern (+ ev. Kopie), Adresse, Telefonnummer der Eltern;
  • Name, Ausweis-Nummern, Adresse der Begleitperson;
  • Namen, Ausweis-Nummern des Kindes;
  • Reiseroute und -Daten.

Verschiedene Gemeinden bieten ein entsprechendes Formular an. Die Unterschriften sollten von der Wohngemeinde oder von einem Notariat beglaubigt werden.

Reisen ins Ausland

Reisen Kinder ohne ihre leiblichen Eltern oder mit nur einem Elternteil ins Ausland, so gelten je nach Reiseziel unterschiedliche Vorschriften. Erkundigen Sie sich bei der Botschaft des entsprechenden Landes. Die Adressen finden Sie auf der Website des Eidg. Departementes für auswärtige Angelegenheiten (EDA). Auch die Reiseveranstalter und Fluggesellschaften informieren über die Einreisebestimmungen der Länder.

EDA: Vertretungen und Reisehinweise