St.Gallen

Ratgeber vom Kanton St.Gallen - Gesetzliche Bestimmungen für E-Bikes - das muss beachtet werden

Symbolbild
Symbolbild (Bildquelle: Kantonspolizei St.Gallen)

Die Kantonspolizei St.Gallen hat vermehrt festgestellt, dass Jugendliche mit E-Bikes unterwegs sind, obwohl sie die gesetzlichen Anforderungen zum Fahren eines Motorfahrrads gar nicht erfüllen. Bei einem Unfall müssen die Fahrer/innen daher mit versicherungstechnischen Konsequenzen rechnen. Auch Eltern, welche ihren Kindern ein E-Bike überlassen, zu deren Gebrauch sie nicht befugt sind, können zur Anzeige gebracht werden.

Wir haben die gesetzlichen Bestimmungen zusammengefasst, um Klarheit zu schaffen:

E-Bikes gehören zur Fahrzeugkategorie Motorfahrräder. Diese werden wiederum in Leicht-Motorfahrrad (langsames E-Bike) und in Motorfahrrad (schnelles E-Bike) unterteilt. Das gesetzliche Mindestalter für beide Fahrzeugtypen liegt bei 14 Jahren. Dringend zu beachten ist jedoch, dass 14 – 16 jährige Fahrer/innen von Leicht-Motorfahrräder im Besitz der Führerausweiskategorie "Kat. M" sein müssen. Ab dem 16. Lebensjahr dürfen Leicht-Motorfahrräder ohne Besitz von Führerausweiskategorien gelenkt werden. Fahrer/innen eines schnellen E-Bikes benötigen in jedem Fall einen Führerausweis für Motorfahrräder "Kat. M" (siehe Tabelle).

Aktuell sind noch weitere Trendfahrzeuge im Gebrauch. Zur Erhaltung der Verkehrssicherheit ist die Bevölkerung gebeten, sich über die gesetzlichen Richtlinien zu informieren und diese einzuhalten. Wir möchten dabei besonders an die Eltern von Jugendlichen appellieren.

Gesetzliche Bestimmungen zu E-Bikes

(Bildquelle: Kantonspolizei St.Gallen)