Aufgrund mangelnder Aufmerksamkeit und einem nicht fahrfähigen Zustand, infolge Alkoholkonsum, fuhr der Autofahrer gegen einen Eisenpfosten.
Der Unfallverursacher verliess den Unfallort ohne anzuhalten. Der fehlbare Autolenker konnte zwischenzeitlich ausgeforscht und eine Blutentnahme angeordnet werden. Verletzt wurde niemand.
Der Begrenzungspfosten wurde gänzlich aus der Verankerung gerissen. Am Auto entstand ein beträchtlicher Sachschaden.