Zürich

Coronavirus - Kantonsrat tagt wegen Coronavirus in der Messe-Halle 7

Symbolbild
Symbolbild (Bildquelle: TickerMedia)

Die Kantonsratssitzung vom kommenden Montag findet in der Messe Zürich statt. Aufgrund der engen Platzverhältnisse können im Rathaus die Empfehlungen des Bundes zu «Social Distancing» nicht mehr eingehalten werden. Die Geschäftsleitung des Zürcher Kantonsrats hat deshalb entschieden, den Sitzungsort zu wechseln.

Die Geschäftsleitung des Zürcher Kantonsrats (GL) hat an mehreren Sitzungen über die Auswirkungen des neuen Coronavirus auf die Arbeit des Kantonsrats diskutiert. Dabei ist sie zum Schluss gekommen, dass im Zürcher Rathaus die jüngsten Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) nicht eingehalten werden können. Bei Sitzungen haben die 180 Kantonsratsmitglieder und die Medienschaffenden nicht genügend Abstand zueinander.

Weil die GL es als wichtig erachtet, dass die demokratischen Institutionen ihre Funktionen gerade in der aktuellen Situation aufrechterhalten, hat sie die Parlamentsdienste beauftragt, rasch einen für die aktuellen Bedürfnisse geeigneteren Versammlungsort zu finden. In enger Zusammenarbeit mit dem Immobilienamt des Kantons Zürich ist es gelungen, einen alternativen Standort zu finden, der den nötigen Anforderungen entspricht und bereits am kommenden Montag, 16. März 2020, sowie jeweils montags für einen Zeitraum von rund zwei Monaten zur Verfügung steht.

Die Sitzungen des Kantonsrats finden daher bis auf weiteres in der Halle 7 der Messe Zürich statt. Diese bietet genügend Platz, damit der vom BAG empfohlene Mindestabstand zwischen den Kantonsratsmitgliedern eingehalten werden kann.

Live-Stream aus der Messe-Halle

Als weitere Massnahme hat die GL entschieden, dass die Sitzungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Mit einem Live-Stream auf der Website des Kantonsrats soll sichergestellt werden, dass die Debatten im Rat dennoch mitverfolgt werden können. Keine Restriktionen gelten für akkreditierte Journalistinnen und Journalisten, für Angestellte der kantonalen Verwaltung, welche Mitglieder des Regierungsrates begleiten, und für die Parlamentsdienste.

Für die Sitzungen der Kommissionen bestehen aufgrund der Vorgaben des BAG und der Zürcher Gesundheitsdirektion derzeit keine Einschränkungen. Sie finden grundsätzlich statt. Allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird allerdings nahegelegt, die vom BAG vorgegebenen Hygieneregeln und das richtige Verhalten bei Symptomen wie Atembeschwerden, Husten oder Fieber einzuhalten.

Die Lage kann sich laufend ändern. Sollten weitere Massnahmen nötig werden, wird die Geschäftsleitung des Kantonsrats die Öffentlichkeit entsprechend informieren.