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Einkaufen über Grenzen hinweg: Chancen und Pflichten für private und geschäftliche Konsumenten

Einkaufen über Grenzen hinweg: Chancen und Pflichten für private und geschäftliche Konsumenten

17.12.2025 | 06:00

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Einkaufen über Grenzen hinweg: Chancen und Pflichten für private und geschäftliche Konsumenten

Symbolbild. (Bildquelle: Tiger Lily (Pexels) )

Einkäufe im Ausland, Online-Bestellungen bei internationalen Anbietern und digitale Abonnements gehören längst zum Alltag vieler Menschen in der Schweiz. Gleichzeitig verändern neue gesetzliche Vorgaben, ein wachsender digitaler Markt und eine zunehmende Zahl an unseriösen Internetangeboten den Rahmen, in dem Konsumenten Entscheidungen treffen.

Auch Einfuhrregeln, Steuerpflichten, Sicherheitsstandards und korrekte buchhalterische Behandlung von Geschäftsausgaben bestimmen, wie sich grenzüberschreitender Konsum heute gestaltet, welche Entwicklungen das Online-Shopping prägen, welche Risiken durch Unwissenheit entstehen können und worauf Unternehmen achten sollten, wenn sie Firmengeschenke richtig verbuchen wollen.

Ein vielfältiger, aber nicht risikofreier Markt

Digitale Dienste wie Streaming-Abonnements, Softwarelizenzen oder Gaming-Angebote gehören inzwischen selbstverständlich zur Schweizer Konsumlandschaft. Auch iGaming-Plattformen mit Sitz im Ausland sind über das Internet grundsätzlich zugänglich, obwohl sie für den Schweizer Markt in der Regel keine Zulassung besitzen. Je nach Herkunftsland gelten für Online Casinos im Schweizer Ausland andere rechtliche Rahmenbedingungen und Spielerschutzstandards, die nicht zwingend unzureichend sind, aber von den streng regulierten Schweizer Vorgaben abweichen können.
Viele der Leistungen stammen von ausländischen Anbietern, und nach den Vorgaben der Eidgenössischen Steuerverwaltung unterliegen elektronisch erbrachte Dienstleistungen den Schweizer Mehrwertsteuerregeln, wenn sie Privatpersonen im Inland zugutekommen. Damit entsteht ein grenzüberschreitender Konsum ohne physischen Warenfluss, dessen steuerliche Behandlung dennoch klar definiert ist.
Parallel dazu hat sich der Markt für internationale Onlineshops stark ausgeweitet. Verbraucherinnen und Verbraucher bestellen vermehrt Waren aus Drittstaaten oder von Shops, die ihren Sitz nicht in der Schweiz haben. Doch neben der grossen Auswahl und attraktiven Preisen wächst auch die Zahl unerwarteter Probleme: Mehrere Schweizer Konsumentenschutzstellen berichten von einem deutlichen Anstieg unseriöser oder fingierter Internetshops.
Die Reklamationszentrale Schweiz weist darauf hin, dass insbesondere Dropshipping-Modelle und vermeintlich schweizerische .ch-Domains häufig genutzt werden, um unseriöse Angebote glaubwürdiger erscheinen zu lassen. Auch der Konsumentenschutz dokumentierte im Jahr 2025 Fälle, in denen 17 illegale Onlineshops dem Seco gemeldet wurden. Die Kantonspolizei Zürich und Initiativen wie digitaleschweiz veröffentlichen regelmässig Hinweise zu Fakeshops, die mit besonders günstigen Preisen oder professionell wirkenden Webseiten arbeiten, jedoch keine Waren liefern oder persönliche Daten missbrauchen.
Diese Entwicklungen zeigen, dass digitale Konsumangebote zwar vielseitig, jedoch nicht immer transparent sind – ein Umstand, der besondere Aufmerksamkeit erfordert.

Kontrollen, Beschlagnahmungen und die Rolle der Unwissenheit

Obwohl die meisten Auslandseinkäufe unproblematisch sind, kommt es immer wieder zu Fällen, in denen Pakete an der Grenze zurückgehalten werden. Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit weist darauf hin, dass fehlende oder falsche Deklarationen, unklare Rechnungen oder nicht deklarierte Versand- und Verpackungskosten zu Verzögerungen und Nachverzollungen führen können. Ebenso gelten für bestimmte Warenarten strikte Verbote oder Bewilligungspflichten.
Wie relevant solche Kontrollen sind, lässt sich an aktuellen Beispielen ablesen: In der Region Zürich führte das BAZG im November 2025 gemeinsam mit Ermittlungsbehörden eine gezielte Überprüfung von Online-Sendungen durch. Dabei wurden über 1’000 illegale Pakete entdeckt – darunter mutmassliche Waffen, nicht zugelassene Heilmittel, Dopingmittel, gefährliche Laserpointer und Markenfälschungen. Diese Aktion bestätigt, dass Auslandslieferungen tatsächlich ein Kontrollfeld darstellen und dass fehlerhafte oder verbotene Inhalte im Paketverkehr regelmässig auffallen.
Auch im Bereich der Gesundheit sind die Zahlen klar: Das BAZG meldet jährlich mehrere tausend Sendungen mit nicht zugelassenen Medikamenten und Dopingmitteln. 2024 wurden insgesamt 6’755 Aufdeckungen registriert, mehrheitlich im Zusammenhang mit Online-Bestellungen aus dem Ausland. Ein großer Teil der sichergestellten Medikamente wird daraufhin Swissmedic übergeben. Diese Statistiken zeigen, dass viele Verstösse nicht auf bewusste Umgehung der Regeln zurückzuführen sind, sondern häufig auf fehlendes Wissen über Einfuhrvorschriften, nationale Bewilligungspflichten oder Sicherheitsstandards.
Für Verbraucher bedeutet dies vor allem eines: Seriöse Anbieterwahl, vollständige Rechnungen, korrekte Deklaration und Kenntnis der relevanten Bestimmungen senken das Risiko erheblich. Unwissenheit kann dagegen zu Kosten führen – etwa durch Rücksendungen, Vernichtungen oder Nachverzollungen.

Firmengeschenke korrekt verbuchen

Nicht nur private Personen, auch Unternehmen profitieren vom internationalen Warenangebot. Firmengeschenke, Werbeartikel oder kleine Aufmerksamkeiten für Kunden sind ein etabliertes Mittel der Geschäftsbeziehungspflege. Doch auch hier gelten klare buchhalterische Vorgaben.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung führt aus, dass Ausgaben geschäftsmässig begründet und angemessen sein müssen, um als Geschäftsaufwand anerkannt zu werden. Geschenke an Kundinnen und Kunden können grundsätzlich abzugsfähig sein, wenn sie eindeutig dem Geschäftsbereich zugeordnet werden können und eine entsprechende Dokumentation vorliegt. Treuhand-Fachbeiträge empfehlen, Belege stets zu kommentieren – etwa mit dem Namen der Empfänger, dem Anlass und dem geschäftlichen Zweck.
Seit Anfang 2025 sind Unternehmen verpflichtet, die Mehrwertsteuerabrechnung ausschliesslich über das elektronische ePortal der ESTV einzureichen. Für Firmengeschenke bedeutet das, dass sie – sofern vorsteuerberechtigt – korrekt in der elektronischen MWST-Abrechnung zu erfassen sind. Nicht abzugsfähig sind dagegen private Aufwendungen oder Geschenke, die in keinem Zusammenhang mit der unternehmerischen Tätigkeit stehen. Die genauen Bewertungs- und Abzugsmodalitäten können kantonal unterschiedlich gehandhabt werden, weshalb im Zweifelsfall eine Rücksprache mit einer Fachperson sinnvoll ist.

Global bestellen, lokal einführen

Ob digitale Abonnements, physische Paketlieferungen oder geschäftlich motivierte Ausgaben: Grenzüberschreitender Konsum ist vielseitig und bietet enorme Möglichkeiten, erfordert aber auch Aufmerksamkeit. Online-Shopping und digitale Dienste entwickeln sich dynamisch, gleichzeitig warnen Behörden und Konsumentenschutzstellen zunehmend vor Fake-Shops und unklaren Herkunftsangaben. Die Zollbehörden führen regelmässig Kontrollen durch und zeigen mit aktuellen Zahlen, dass fehlendes Wissen zu spürbaren Folgen führen kann.
Auch Unternehmen müssen ihre Prozesse anpassen und Firmengeschenke korrekt verbuchen, um steuerliche Vorgaben einzuhalten. Wer sich informiert, die Regeln kennt und seriöse Anbieter wählt, kann jedoch weiterhin einfach und sicher von internationalen Angeboten profitieren.

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