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Coronavirus - Reisende aus Risikoländern müssen in Quarantäne - Aktuelle Liste der Länder und die Massnahmen die zu befolgen sind

Das müssen Personen aus Risikoländern befolgen, wenn sie in die Schweiz reisen.
Das müssen Personen aus Risikoländern befolgen, wenn sie in die Schweiz reisen. (Bildquelle: rep)

Für Personen, die sich in einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Infektionsrisiko aufgehalten haben und in die Schweiz einreisen, besteht Quarantänepflicht (dies ist nicht nur eine Empfehlung). Die rechtliche Grundlage dafür ist das Epidemiengesetz. Diese Länder gelten aktuell als Risikoländer.

Die Liste der Staaten oder Gebiete mit erhöhtem Infektionsrisiko ist in der Covid-19-Verordnung Massnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs zu finden. Diese Liste wird regelmässig aktualisiert.

Aktuell sind es diese Länder: (12.7.2020)

  • Staaten und Gebiete mit erhöhtem Infektionsrisiko
  • Argentinien
  • Armenien
  • Aserbaidschan
  • Bahrain
  • Belarus
  • Bolivien
  • Brasilien
  • Cabo Verde
  • Chile
  • Dominikanische Republik
  • Honduras
  • Irak
  • Israel
  • Katar
  • Kolumbien
  • Kosovo
  • Kuwait
  • Moldova
  • Nordmazedonien
  • Oman
  • Panama
  • Peru
  • Russland
  • Saudi-Arabien
  • Schweden
  • Serbien
  • Südafrika
  • Turks- und Caicos-Inseln
  • Vereinigte Staaten von Amerika

Wichtig - Wenn Sie aus einem der aufgeführten Ländern in die Schweiz einreisen Reisen Sie in die Schweiz ein und haben sich während den letzten 14 Tagen in einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Risiko einer Ansteckung aufgehalten? Dann müssen Sie folgendermassen vorgehen:

  • Gehen Sie sofort nach der Einreise in Ihr Zuhause oder eine andere geeignete Unterkunft.
  • Sie müssen sich während 10 Tagen nach Ihrer Einreise ständig dort aufhalten. Folgen Sie der Anweisung zur Quarantäne (PDF, 183 kB, 07.07.2020).
  • Melden Sie Ihre Einreise innerhalb von zwei Tagen der zuständigen kantonalen Behörde.
  • Folgen Sie den Anweisungen der Behörde.
  • Wer sich einer Quarantäne entzieht oder die Meldepflicht nicht befolgt, begeht nach dem Epidemiegesetz eine Übertretung, die mit einer Busse von bis zu CHF 10'000 bestraft wird.