Fribourg

Coronavirus im Kanton Freiburg - Kontrollen am Arbeitsplatz - fast 1000 Kontrollen

(Symbolbild)
(Symbolbild) (Bildquelle: qimono auf Pixabay)

An den Freiburger Arbeitsplätzen wurden fast 1000 Kontrollen durchgeführt, um die Einhaltung der Hygiene- und Sicherheitsvorschriften im Zusammenhang mit COVID-19 zu überprüfen. Zuständig für diese Kontrollen ist seit dem 14. April 2020 eine Ad-hoc-Einheit, die aus dem Arbeitsinspektorat, das dem Amt für den Arbeitsmarkt (AMA) unterstellt ist, und der Kantonspolizei besteht und von der SUVA unterstützt wird. Die bisherige Bilanz ist positiv: Die Unternehmen des Kantons haben die Schutzkonzepte effizient umgesetzt, um die Sicherheit ihrer Mitarbeitenden und ihrer Kundschaft zu gewährleisten. Es wurde keine Einstellung der Arbeiten oder Schliessung eines Betriebs angeordnet.

Seit dem 14. April 2020 kontrolliert auf Beschluss des kantonalen Führungsorgans (KFO) eine eigens dafür geschaffene Einheit, ob die Unternehmen und Geschäfte die verschiedenen Konzepte zum Schutz der Arbeitnehmenden und der Kundschaft im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie umsetzen. Die Einheit setzt sich aus Arbeitsinspektorinnen und -inspektoren sowie Beamtinnen und Beamten der Kantonspolizei zusammen und wird für die Kontrollen auf den Baustellen von den Inspektorinnen und Inspektoren der SUVA unterstützt. Bisher wurden in den Unternehmen des Kantons 968 Kontrollen durgeführt: 687 durch das Arbeitsinspektorat in Zusammenarbeit mit der Polizei und 281 durch die SUVA.

Die Bilanz seit der schrittweisen Wiederaufnahme der Wirtschaftstätigkeit fällt positiv aus. Die überwiegende Mehrheit der Unternehmen und Geschäfte setzt die nötigen Massnahmen zur Verhinderung einer Weiterverbreitung des Coronavirus in ihren Räumlichkeiten effizient um. Das Arbeitsinspektorat und die Kantonspolizei würdigen insbesondere den ausgezeichneten Empfang, der ihnen bereitet wurde, und die grosse Bereitschaft der Unternehmensleitungen und Angestellten, bei der Erarbeitung der Schutzkonzepte mit den Behörden zusammenzuarbeiten. An manchen Orten wurden zwar Versäumnisse festgestellt, diese konnten aber umgehend oder innerhalb von wenigen Stunden korrigiert werden (z.B. durch die Anpassung der Höhe von Plexiglasscheiben oder das Bereitstellen von Handdesinfektionsmittel). Es wurde kein Verstoss festgestellt, der die Einstellung der Arbeiten oder die Schliessung eines Betriebs rechtfertigen würde. Vor der Schaffung der Ad-hoc-Einheit am 14. April 2020 musste das Arbeitsinspektorat aufgrund der Feststellungen der Inspektorinnen und Inspektoren der SUVA die Einstellung der Arbeiten auf drei Baustellen im Kanton anordnen.

*Kontrollen in den Restaurants *

Die Wiedereröffnung der Gastrobetriebe am 11. Mai 2020 ist Teil der zweiten wichtigen Phase bei der Wiederaufnahme der Wirtschaftstätigkeit. Zunächst bestand die Hauptaufgabe der Ad-hoc-Einheit darin, die Restaurantbetreiber zu kontaktieren, um sie bei der Umsetzung der umfangreichen Auflagen bezüglich Gesundheitsschutz zu begleiten. Die Kontrollen in den Gastrobetrieben wurden schliesslich am 18. Mai aufgenommen, sodass die Betreiber ein paar Tage Zeit hatten, um die getroffenen Vorkehrungen zu optimieren. Bisher gab keine Inspektion Anlass dazu, ein Restaurant zu schliessen.

Die Ad-hoc-Einheit wird voraussichtlich bis am 15. Juni 2020 im Einsatz sein. Eine abschliessende Bilanz über ihre Tätigkeit wird bei ihrer Auflösung gezogen. Zurzeit laufen Gespräche mit dem Bund und einigen Dienststellen der Kantonsverwaltung, um festzulegen, wie die künftigen Kontrollen im Zusammenhang mit dem Coronavirus organisiert werden, falls diese in Zukunft noch nötig sind.