Aargau

Coronavirus im Kanton Aargau – Epidemiebekämpfung - Anordnung zur Ausweispflicht für Bar- und Clubbesucher

Coronavirus - Anordnung der Aargauer Regierung
Coronavirus - Anordnung der Aargauer Regierung (Bildquelle: TickerMedia )

Der Regierungsrat hat am 19. Juni 2020 parallel zur Rückkehr des Bundesrates von der ausserordentlichen zur besonderen Lage die Aufhebung der kantonalen Notlage beschlossen. Seither erfolgt das Krisenmanagement nicht mehr durch Spezialgremien, sondern federführend durch den gemäss Epidemiengesetz zuständigen Kantonsärztlichen Dienst (KAD) beziehungsweise das Departement Gesundheit und Soziales (DGS). Sie werden die zur Verhinderung einer weiteren Virusausbreitung notwendigen kantonalen Anordnungen und Massnahmen beschliessen und umsetzen. Je nach Thematik werden dabei die fach- und sachzuständigen Departemente miteinbezogen. Bei einer Eskalation der Lage wird der Regierungsrat über weitergehende Massnahmen und eine entsprechende Anpassung des Krisenmanagements beschliessen. In einem ersten Schritt führt der Kanton Aargau ab Freitag, 3. Juli 2020, 18 Uhr, eine Ausweispflicht für Bar- und Clubbesuche ein.

"Nach den Lockerungsschritten der letzten Wochen haben wir seit neun Tagen im Aargau eine deutliche Zunahme von Neuinfektionen verzeichnet", erklärt Kantonsärztin Dr. Yvonne Hummel an einer Medienorientierung des Regierungsrates. Seit dem 24. Juni 2020 kam es zu 75 Neuinfektionen von Personen im Kanton Aargau. Ein Grossteil davon ist auf die Superspreader-Ereignisse in Zürich und Spreitenbach zurückzuführen. Aktuell werden 65 infizierte Personen und 227 Personen in Quarantäne vom Contact Tracing Center, CONTI, betreut.

Ausweispflicht bei Bar- und Clubbesuchen Zur Verhinderung einer zweiten Welle spielt das Contact Tracing eine zentrale Rolle. Mit den aktuell bestehenden Ressourcen können im Aargau rund 75 infizierte Personen sowie rund 300 Kontaktpersonen informiert und begleitet werden.

Die Identifikation von Kontaktpersonen sowie die Kontaktaufnahme durch die Contact Tracer kann nur erfolgen, sofern die Angaben der Präsenzlisten korrekt sind. Der Kanton Aargau führt zu diesem Zweck eine Ausweispflicht für Bar- und Clubbesuche ein. Die Kompetenz für die Einführung der Ausweispflicht liegt bei Kantonsärztin Yvonne Hummel. Die Allgemeinverfügung tritt am Freitag, 3. Juli 2020, um 18 Uhr, in Kraft.

Die Ausweispflicht gilt für Bar- und Clubbetriebe. Restaurationsbetriebe mit Barbereich und wenigen Stehplätzen sind davon ausgenommen. "Die Ansteckungsgefahr durch eine infizierte Person ist in Bar- und Clubbetrieben sehr hoch. Deshalb ist es wichtig, dass mögliche Kontaktpersonen identifiziert und informiert werden können. Massnahmen sollen dort angeordnet werden, wo das Risiko zur Virusübertragung hoch ist." Die Ausweispflicht stellt die Überprüfung der Identität sicher, indem Bar- und Clubbetreiber verpflichtet werden, bei der Führung der Präsenzliste die Eintragungen mit einem zuverlässigen amtlichen Ausweis (Pass, Identitätskarte oder Führerausweis) abzugleichen.

"Der Mehraufwand gegenüber einer heute bereits korrekt durchgeführten Kontakterhebung ist gering, und die verlässlicheren Daten tragen zu einer besseren Nachverfolgungsmöglichkeit der Infektionsketten bei", begründet Regierungsrat Jean-Pierre Gallati die Massnahme. Davon profitieren alle, auch Gastronomiebetriebe, findet Bruno Lustenberger, Präsident GastroAargau: "Die Ausweispflicht ist eine wohltemperierte Massnahme und wird von uns begrüsst", so Bruno Lustenberger, "die Sicherheit unserer Gäste ist uns ein wichtiges Anliegen – ohne sie geht es nicht."

Kantonale Epidemiebekämpfung Nach der Aufhebung der kantonalen Notlage erfolgt das eigentliche Coronavirus-Krisenmanagement nicht mehr durch Spezialgremien wie die kantonale Task Force Coronavirus oder den regierungsrätlichen Koordinations- und Steuerungsausschuss, sondern federführend durch den gemäss Epidemiengesetz und kantonalem Vollzugsrecht zuständigen Kantonsärztlichen Dienst (KAD) beziehungsweise das Departement Gesundheit und Soziales (DGS). Konkret beschäftigen sie sich mit folgenden Risiken beziehungsweise Szenarien: Ausbrüche in Institutionen/Gemeinschaften/Arbeitsplatz; "Superspreader" (viele neuangesteckte Personen ausgehend von einer Person); rascher regionaler Anstieg der Fallzahlen (geographischer Hotspot); exponentielle, rasche Fallzunahme (zweite Welle).

Die Kantonsärztin ist befugt, die zur Epidemiebekämpfung notwendigen Anordnungen zu treffen oder Massnahmen zu beschliessen. Im Kanton Aargau geschieht dies in Absprache mit dem Vorsteher des Departements Gesundheit und Soziales (DGS). Auch die anderen Departemente und die Staatskanzlei verfolgen weiterhin aufmerksam die Entwicklung der Situation, insbesondere der Infektionszahlen. Bei Massnahmen und Anordnungen, die andere Verwaltungsbereiche betreffen, zum Beispiel Schulen, Verkehr oder Wirtschaft, werden die sachzuständigen Departemente durch den Gesundheitsdirektor in die Entscheidungs- und Umsetzungsprozesse einbezogen.

Bei gravierender Eskalation beschliesst Regierungsrat über Anpassung des kantonalen Krisenmanagements Bei einer gravierenden Eskalation der Lage oder Anordnungen und Massnahmen mit sehr weitreichenden Folgen für die Regionen, Kantonsteile oder den Gesamtkanton wird sich der Regierungsrat zu Sondersitzungen treffen und über das Vorgehen entscheiden; unter anderem über eine organisatorische und führungsmässige Anpassung des kantonalen Krisenmanagements.

"Es ist sichergestellt, dass das Coronavirus-Krisenmanagement auch während der Sommerferien uneingeschränkt funktioniert", betont Gesundheitsdirektor Jean-Pierre Gallati, "wir werden nötigenfalls die erforderlichen Massnahmen und Anpassungen rasch und flexibel beschliessen und umsetzen."