Auch in den vergangenen Tagen war die Kantonspolizei intensiv und mit starker Präsenz daran, die Einhaltung der vom Bundesrat ausgesprochenen Vorgaben zu überprüfen. Nebst den allgemeinen Kontrollen bei Verkaufslokalen, Gewerbebetrieben und auf Baustellen werden Hinweise aus der Bevölkerung überprüft.
Ein weiterer Kontrollschwerpunkt lag bei Seilbahnbetrieben. Erfreulicherweise halten sich die Bahnbetreiber grösstenteils an die Regeln. In einem Fall erfolgte eine Verzeigung wegen des Verstosses gegen die bundesrätliche COVID-Verordnung. Auch in Anbetracht der guten Wetterprognosen für die kommenden Tage ergeht nochmals der Aufruf an die Bevölkerung, die Hygiene- und Verhaltensregeln einzuhalten.
Die Vorgaben sind durch die geöffneten Betriebe, insbesondere Seilbahnbetriebe, konsequent umzusetzen. Die Betriebe müssen sicherstellen, dass die Vorschriften auch von ihren Kunden eingehalten werden. Der Mindestabstand von zwei Metern ist jederzeit, sei es beim Anstehen oder beim Transport in der Seilbahn einzuhalten. Seilbahnen mit Erschliessungsfunktionen sind geöffnet für Transport- und Erschliessungsfunktionen, das heisst für Bewohner und Älpler der erschlossenen Gebiete. Ausflugsverkehr ist ausdrücklich untersagt.