Basel BS - Mörderin des 7-Jährigen soll schuldunfähig sein
Basel BS - Mörderin des 7-Jährigen soll schuldunfähig sein
13.12.2019 | 09:16
Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt
(Symbolbild) (Bildquelle: pexels (CC0) - (Symbolbild))
Am 21. März 2019 wurde im St. Galler-Ring ein 7-jähriges Kind Opfer eines Tötungsdelikts.
Die
Ermittlungen der Sonderkommission der Kriminalpolizei der Staatsanwaltschaft ergaben, dass
sich der 7-jährige Knabe nach Schulschluss auf den Weg nach Hause machte. Unterwegs wurde
er plötzlich von einer unbekannten Person attackiert und niedergestochen. Dabei wurde er
lebensgefährlich verletzt.
Mehrere Personen leisteten Erste Hilfe und alarmierten die Polizei
sowie die Rettungsdienste. Die Sanität der Rettung Basel-Stadt und der Notarzt versuchten über
einen längeren Zeitraum hinweg das Kind zu reanimieren. Dieses wurde anschliessend in die
Notfallstation des Universitäts-Kinderspitals eingewiesen und notoperiert. Wenig später erlag der
Knabe seinen schweren Verletzungen.
Die mutmassliche Täterin entfernte sich nach der Tat in Richtung Schützenmattpark und teilte
mittels SMS mehreren Personen und Institutionen mit, dass sie ein Kind getötet habe.
Anschliessend stellte sie sich bei der Staatsanwaltschaft. Die mutmassliche Täterin, eine 75-
jährige Schweizerin, wurde festgenommen (siehe Medienmitteilungen vom 21. und 22.03.2019).
Die Frau befindet sich seit der Tat in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft hat das
Vorverfahren wegen Mordes, gemäss Art. 112 des Strafgesetzbuches, abgeschlossen und den
Fall ans Strafgericht überwiesen.
Gestützt auf ein psychiatrisches Gutachten liegt eine
Schuldunfähigkeit, gestützt auf Art. 19 des Strafgesetzbuches, vor. Die Staatsanwaltschaft
beantragt deshalb eine Verwahrung gemäss Art. 64 Abs.1 des Strafgesetzbuches.


