Oldenburg – Trunkenheitsfahrt mit ungesichertem Säugling

(Symbolbild)
(Symbolbild) (Bildquelle: Polizei)

Am Sonntag, dem 01.03.2020, wurde eine Streifenwagenbesatzung der Autobahnpolizei Oldenburg gegen 04.15 Uhr auf einen Pkw aufmerksam, der in Oldenburg den Bürgerbuschweg mit offensichtlich überhöhter Geschwindigkeit und in Schlangenlinien befuhr.

Erst in Metjendorf konnte der Pkw mit bulgarischer Zulassung, der teilweise in den Fahrstreifen des Gegenverkehrs geriet, gestoppt werden. Der 25-jährige Fahrer wies einen Atemalkoholwert von 1,19 Promille vor. Mit Erschrecken stellten die Beamten fest, dass sich in dem Pkw außer dem Fahrer und seiner Ehefrau als Beifahrerin auf der Rücksitzbank der gemeinsame 3 Monate alte Säugling in einer ungesicherten Kinderwagenschale befand.

Der Führerschein des Fahrers wurde sichergestellt. Zudem fand die Entnahme einer Blutprobe statt. Neben dem Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr wurde gegen den Fahrer ein Verfahren wegen eines Verstoßes gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz eingeleitet, da er seinen Pkw nicht in Deutschland zugelassen und versteuert hat, obwohl er hier dauerhaft wohnhaft ist.

Der Säugling wurde in einer von der Polizei für derartige Situationen vorgehaltenen und vorgeschriebenen Babyschale zusammen mit der Mutter zur Dienststelle verbracht. Von dort aus kümmerten sich verständigte Angehörige um den weiteren Transport.