Kantone

St. Gallen SG - Keine Tierquälerei beim Circus Royal

(Bildquelle: polizeiticker)

Die Stiftung Tier im Recht erstattete Anzeige gegen den Circus Royal. Die Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen eröffnet keine Strafuntersuchung, weil der Tatbestand der Tierquälerei eindeutig nicht erfüllt ist.

Am 9. August 2016 erstattete die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) Strafanzeige gegen die Verantwortlichen des Circus Royal wegen Tierquälerei. Die Anzeigerstatterin monierte unter anderem, dass sieben Löwinnen während der Darbietung vom 9. August 2016 erniedrigt und in ihrer Tierwürde verletzt worden seien.

Die Darbietung mit den Löwinnen sei eine reine Machtdemonstration. Es gehe den Veranstaltern lediglich darum, dem Publikum zu zeigen, dass der Mensch in der Lage sei, die gefährlichen und physisch überlegenen Raubkatzen dazu zu bringen, auf Kommando situativ-artuntypische Kunststücke aufzuführen. Die Löwinnen würden instrumentalisiert, ohne deren physischen und psychischen Bedürfnisse zu berücksichtigen.

Anzeige wurde geprüft

Die Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen prüfte die Anzeige der Stiftung Tier im Recht und stellte fest, dass im vorliegenden Fall keine tatbestandsmässige Erniedrigung der Löwinnen vorliegt. Es ist selbstverständlich, dass der Dompteur beim Vorführen der einzelnen Phasen der Dressurnummer die Löwinnen dominiert. Dies ist jedoch bei jedem von einem Menschen gehaltenen Tier und den von ihm verlangten Verhaltensweisen der Fall.

Eine übermässige Instrumentalisierung kann in der beanstandeten Tiervorführung ebenfalls nicht erkannt werden. Hinzu kommt, dass die Verantwortlichen des Circus Royal eine Tourneebewilligung des Veterinäramtes des Kantons Thurgau besitzen, in welcher die sieben Löwinnen enthalten sind.

Die Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen eröffnete daher keine Strafuntersuchung und erliess eine Nichtanhandnahmeverfügung. Die Verfügung ist rechtskräftig.