Am Mittwoch, 4. November 2015, wurde in Gipf-Oberfrick eine damals 30-jährige Afghanin mit zahlreichen Stich- und Schnittverletzungen im Garten eines Zweifamilienhauses aufgefunden (wir berichteten). Die Frau erlag noch am Tatort den ihr zugefügten Verletzungen.
Der tatverdächtige Ehemann des Opfers liess sich vor Ort widerstandslos von der Kantonspolizei festnehmen. Die Ermittlungen haben ergeben, dass es zwischen dem Beschuldigten und dem Opfer am Morgen des 4. Novembers 2015 zu einer Auseinandersetzung kam, die in der Wohnung begann und mit einem Kampf im Garten endete.
56 Stich- und drei Schnittverletzungen
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, dass er in der Absicht, seine Ehefrau zu töten, dem Opfer mit einem Küchenmesser insgesamt 56 Stichverletzungen an Gesicht, Rumpf, Nacken sowie drei Schnittverletzungen an Hals, rechtem Oberschenkel und linkem Ringfinger zufügte. Zudem wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor, das Opfer auch gewürgt und geschlagen haben.
Laut des in Auftrag gegebenen Gutachtens des Instituts für Rechtsmedizin Aarau verblutete das Opfer an den zahlreichen Stich- und vereinzelten Schnittverletzungen.
Beschuldigter schweigt zum Tatvorwurf
Der Beschuldigte machte während des gesamten Vorverfahrens keine Aussagen zur Sache, weshalb auch kein Geständnis vorliegt. Der Beschuldigte befindet sich seit dem 4. November 2015 in Untersuchungshaft.
Mit der Einreichung der Anklage hat die Staatsanwaltschaft beim Zwangsmasnahmengericht die Anordnung von Sicherheitshaft beantragt. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg beantragt eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren. Die Anklage ist am Bezirksgericht Laufenburg hängig.
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