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Sargans SG - Marijas Ausschaffung: Heftige Vorwürfe gegen das Migrationsamt St. Gallen

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Sargans SG - Marijas Ausschaffung: Heftige Vorwürfe gegen das Migrationsamt St. Gallen

27.02.2017 | 16:00

P.D.

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Der Fall Marija erregt weiterhin die Gemüter. Klausfranz Rüst, Spezialist für Ausländerrecht, macht dem Migrationsamt St. Gallen nun heftige Vorwürfe. Es sollen fundamentale Fehler begangen worden sein.

Vorletzte Woche ist Marija Milunovic nach Serbien ausgeschafft worden. Nach wie vor sorgt das Schicksal der 17-Jährigen aus Sargans für viel Gesprächsstoff. Von "Hoffnung für Marija" bis hin zu "Morddrohungen gegen das St. Galler Migrationsamt" reicht die Palette an Schlagzeilen über die junge Fussballerin.
Jetzt hat sich Klausfranz Rüst im Gespräch mit "20 Minuten" zu Wort gemeldet und er hält mit Vorwürfen nicht zurück. "Das Migrationsamt hat im Fall Marija mit System Fehler gemacht", gibt der pensionierte Jurist klar zu verstehen. Als der Spezialist für Asyl- und Ausländerrecht sowie die UNO-Kinderrechtskonvention durch die Presse Kenntnis vom Fall erlangte, meldete er sich beim Anwalt von Marija, um ihm seine Recherchen vorzulegen. Gemäss Rüst lief im Fall Marija einiges falsch.
Ausreisepflicht wurde nie überprüft
Den ersten Fehler sieht er bei der Prüfung der Ausreisepflicht, denn wenn jemand ein Gesuch um eine Aufenthaltsbewillung stellt, dieses jedoch abgelehnt wird, muss in einem zweiten Schritt zwingend die Ausreisepflicht überprüft werden. Dies verlangt das Ausländergesetz seit 2008. "Aber diese Prüfungspflicht hat das Migrationsamt bis Mitte 2016 nie erfüllt, bis ich beim Kantonsrat dagegen Anzeige erstattet habe", so Rüst.
Kleine Rückblende: Im Jahr 2014 stellte Marijas Mutter ein Gesuch für die Aufenthaltsbewilligung ihrer Tochter. Dieses wurde allerdings abgelehnt.  Anstatt in einem nächsten - zwingend erforderlichen - Schritt die Gründe gegen eine Ausreisepflicht zu prüfen, haben die Behörden diesen Vorgang einfach übersprungen. "Stattdessen setzten sie schlaumeierisch einfach eine Ausreisefrist. Marija wurde von den Behörden ausgebootet", erläutert Rüst.
UNO-Kinderrechtskonvention ignoriert
Anfang 2017 stellt Marija dann schliesslich selber ein Gesuch, um bei ihrer Mutter in der Schweiz bleiben zu können. "Im Verfahren der Mutter war Marija nämlich nie selbst zu Wort gekommen", so Rüst.
Nach Angaben des Pensionärs sei das Migrationsamt St. Gallen gar nicht erst auf das Gesuch von Marija eingetreten. Es habe einen sogenannten Nichteinstretensentscheid (NEE) gefällt.
"Auch dieses Mal prüfte es die Ausreisepflicht nicht und überging die heutige Integration von Marija. Gerade als ihr Anwalt dagegen Rekurs anmeldete, wurde sie in den Flieger gesteckt und ausgeschafft", erklärt Rüst und meint weiter: Durch die rasche Ausschaffung der Jugendlichen versuchte das Migrationsamt den hängigen Rekurs ins Abseits laufen zu lassen.
Nächste Kritik seitens Rüst
Auch für den Ablauf der Ausschaffung von Marija kassiert das Migrationsamt Kritik. "Wenn jemand verhaftet wird und innert weniger als 96 Stunden ausgeschafft werden soll, ist diese Person nicht einfach hilflos der Polizei ausgeliefert", hält Rüst fest.
Obwohl sich Marija mittlerweile im Ausland befindet, könnte sie bei der Verwaltungsrekurskommission (VRK) den Haftbefehl überprüfen lassen. Dieses Beschwerderecht garantierte das Bundesgericht in einem anderen St. Gallen Fall erstmalig. Gemäss Rüst fehle es an einem gültigen, fundierten Ausreiseentscheid. Dies weil die Ausländerbehörden die Ausreisepflicht von Marija nie richtig geprüft hätten. Er sagt: "Man kann den Haftbefehl für rechtswidrig halten" und ergänzt: "Wenn die VRK den Haftbefehl für rechtswidrig erklärt, wäre es nur fair, dass Marija wieder in die Schweiz zurückkommen kann."
Rekurs beim Sicherheits- und Justizdepartement
"Bei der Prüfung der Ausreisepflicht müssen die Interessen des Kindes umfassend abgeklärt werden, die grundsätzlich Vorrang vor anderen Interessen haben", macht Rüst unmissverständlich klar. Zudem müsse aber auch das Interesse der Wirtschaft an Lehrlingen einbezogen werden. Marija könne daher darauf pochen, dass ihr Rekurs beim kantonalen Sicherheits- und Justizdepartement behandelt wird.
Das Sicherheits- und Justizdepartement St. Gallen wollte die Vorwürfe auf Anfrage von "20 Minuten" gar nicht erst kommentieren. Laut einem Sprecher des Departments seit das Verfahren juristisch korrekt durchgeführt worden.
Artikelfoto: Facebook

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