Zürich

Winterthur ZH - Frau verletzt sich leicht bei Wohnungsbrand

Symbolbild
Symbolbild (Bildquelle: polizeiticker.ch)

Am Montagnachmittag, 8. April 2019, kam es in einem Haus im Gutschick-Quartier zu einem Brand. Die Feuerwehr konnte das Feuer rasch löschen. Eine Frau erlitt dennoch eine leichte Rauchgasvergiftung und es entstand Sachschaden von rund 10 000 Franken. Verursacht wurde das Feuer durch ein Kind, das mit Zündhölzern spielte.

Kurz vor 15 Uhr brach in einer Wohnung im Gutschick-Quartier ein Brand aus. Als die Wohnungsmieterin merkte, dass sie diesen nicht selber löschen konnte, alarmierte sie die Rettungskräfte. Sofort rückten Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst aus. Beim Eintreffen der Blaulicht-Organisationen hatte sich die Frau zusammen mit ihrer Tochter bereits in Sicherheit gebracht und die Feuerwehr konnte das Feuer rasch löschen. Die 26-jährige Mutter erlitt eine leichte Rauchgasvergiftung und musste vom Rettungsdienst ins Spital gebracht werden. In der Wohnung entstand Sachschaden von rund 10 000 Franken.

Die Ermittlungen zur Brandursache zeigten, dass die 4-jährige Tochter mit Zündhölzern spielte und dabei ein brennendes Zündholz in eine Schachtel mit Spielzeug fiel, was zum Ausbruch des Feuers führte. Das Mädchen «zeigte sich sofort geständig». Die Mutter wird wegen Widerhandlung gegen das Gesetz über die Feuerpolizei und das Feuerwehrwesen zur Anzeige gebracht.

Präventionshinweis:

Schutz & Intervention Winterthur und die Stadtpolizei Winterthur rufen bei dieser Gelegenheit in Erinnerung, wie wichtig es ist, dass Zündhölzer und Feuerzeuge konsequent ausserhalb der Reichweite von Kinder aufbewahrt werden. Ferner muss bei einem Brandfall immer als Erstes die Notfallnummer 118 gewählt werden.

Bei Feuer gilt immer: 1. Feuerwehr alarmieren, 2. Personen retten, 3. Türen schliessen, 4. Brand bekämpfen und 5. Feuerwehr zum Brand leiten.