Dem ausserordentlichen Staatsanwalt gelang es nicht, die Täterschaft zu identifizieren, zumal die IT-Untersuchungen keine Rückverfolgung der Verbreitungen bis zur Urheberschaft ermöglichten. Die befragten Journalisten haben ihrerseits berechtigterweise den Quellenschutz angerufen.
Das Verfahren wurde demzufolge sistiert. Es kann im Falle neuer Tatsachen wieder aufgenommen werden.
Die Staatsanwaltschaft wird keine weiteren Auskünfte geben.