Wallis

Wallis VS - Informationsleck in der Staatsanwaltschaft

(Bildquelle: Symbolbild - Kantonspolizei Wallis)

Am 28. März 2018 ernannte das Büro der Staatsanwaltschaft einen ausserordentlichen Staatsanwalt zwecks Beurteilung einer Amtsgeheimnisverletzung. Ein anonymes Mail, das Mitte Februar 2018 an verschiedene Medien adressiert worden war, zielte auf eine Verunglimpfung des Generalstaatsanwaltes hin.

Dem ausserordentlichen Staatsanwalt gelang es nicht, die Täterschaft zu identifizieren, zumal die IT-Untersuchungen keine Rückverfolgung der Verbreitungen bis zur Urheberschaft ermöglichten. Die befragten Journalisten haben ihrerseits berechtigterweise den Quellenschutz angerufen.

Das Verfahren wurde demzufolge sistiert. Es kann im Falle neuer Tatsachen wieder aufgenommen werden.

Die Staatsanwaltschaft wird keine weiteren Auskünfte geben.