Wallis

Wallis - Die Schifffahrtssaison hat begonnen – einige Hinweise von der Kantonspolizei

Im Wallis startet die Schiffahrtssaison.
Im Wallis startet die Schiffahrtssaison. (Bildquelle: Kantonspolizei Wallis)

Die Walliserinnen und Walliser profitieren ebenfalls von den Wassersportarten auf dem Genfersee. Neben den Kanus, Stand-Up Paddle, Ruderbooten und anderen schwimmenden Gegenstände, sind im Wallis 1'238 Schiffe und Boote immatrikuliert.

Damit sich alle Benutzer mit Freude und Spass vergnügen können, erinnert die Kantonspolizei folgende Grundregeln:

Ausrüstung: Alle Personen welche sich an Bord eines Schiffes befindet, müssen mit einer individuellen Rettungsausrüstung ausgestattet sein. Wassersportgeräte wie Kitsurf, Windsurf oder Stand-Up Paddel, können mit Hilfsmittel wie Ruderriemen oder anderen schwimmenden Gegenstände ausgerüstet werden.

Gefahren: Um die Explosionsgefahr zu vermeiden, wird geraten das Motorfach vor der Inbetriebnahme oder am Ende der Fahrt zu lüften.

Der Schiffspropeller kann ebenfalls zur Gefahr werden. Vergewissern Sie sich, dass sich niemand um das Schiff befindet bevor Sie manövrieren. Wenn sich in der Nähe ein Schwimmer befindet oder Sie jemanden an Bord bringen, so muss der Motor abgeschaltet werden.

Geschwindigkeit: Es ist verboten, mit mehr als 10 km/h zu fahren, wenn man weniger als 300 Meter von Ufer entfernt ist. Diese Verpflichtung gilt angesichts der Vielzahl von Bootstypen und manchmal auch der Anwesenheit von Schwimmern in diesem Gebiet.

Priorität: Es ist zu beachten, sich zu entfernen und den notwendigen Platz für jene Boote zu lassen, welche wenig manövrierbar sind, sowie für die Schiffe de CGN. Betreffend die Distanz: Respektieren Sie mindestens 50 Meter Abstand in Bezug auf angeschleppte Schiffe, professionelle Fischerboote und Schleppnetze. Überqueren Sie mindestens 200 Meter hinter den Berufs- und Schleppangelbooten.

Alkohol: Jede Person, welche ein Boot fährt oder an einer Bootsfahrt teilnimmt, muss vorsichtig sein, wenn er Alkohol konsumiert. Folgende maximalen Werte dürfen nicht übertreten werden:

  • Nachgewiesener/etablierter Zustand (ausgeatmete Luft)
  • Nichtberufliche Navigation ab 0,25 mg/l
  • Berufliche Navigation ab 0,25 mg/l
  • Qualifizierte Angetrunkenheit (ausgeatmete Luft)
  • Beruflicher und nichtberuflicher Motorboot ab 0,40 mg/l

Um die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und zur Vermeidung von Unfälle, führt die Kantonspolizei regelmässige Kontrollen durch.