Waadt

Villars-Ste-Croix VD - Autofahrer mit 140 km/h unterwegs

(Bildquelle: Pixabay)

Am Samstag, den 6. Juli 2019, gegen 17:45 Uhr, wurde ein Fahrzeug auf der Kantonsstrasse, die Villars-Ste-Croix mit Sullens verbindet, mit 140 km/h statt der erlaubten 80 km/h geblitzt. Dem Fahrer dieses Autos, einem 19-jährigen Portugiesen, wurde der Führerschein entzogen und sein Auto beschlagnahmt.

Am Samstag, den 6. Juli 2019, gegen 17:45 Uhr, wurde ein Fahrzeug von einem Messstelle geblitzt, das von Police de l'Ouest lausannois (POL) auf der Strasse von Sullens in Villars-Ste-Croix installiert wurde. Die gemessene Geschwindigkeit betrug nach Abzug 140 km/h anstelle der 80 km/h, die auf einer Kantonsstrasse erlaubt waren. Da die Überprüfung ohne Abfangstelle durchgeführt wurde, wurde dieser Fahrer mit Sitz in Lausanne kurz nach dem Vorfall kontaktiert.

Er ging zur Polizeistation Prilly, wo er befragt wurde. Er gab den Vorfall zu und sein Führerschein wurde ihm entzogen. Der Staatsanwalt wurde informiert und ordnete die Beschlagnahmung des Autos an, mit dem diese Straftat begangen wurde. Dieser Entscheid basierte auf der Tatsache, dass dieser Autofahrer einige Wochen zuvor wegen Geschwindigkeitsüberschreitung auf einem Autobahnabschnitt im Kanton Neuenburg verurteilt wurde. Am Ende der Ermittlungen wurde der junge Mann freigelassen.

Dieser Fall stellt eine Straftat dar, und zur Erinnerung, gemäß den Bestimmungen der Via Sicura, die am 1. Januar 2013 in Kraft getreten sind, tritt eine Straftat ein, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wurde:

  • mindestens 40 km/h auf Strecken, die auf 20 und 30 km/h begrenzt sind.
  • mindestens 50 km/h auf Strecken mit einer Beschränkung auf 40 und 50 km/h
  • mindestens 60 km/h auf Strecken, die auf 80 km/h begrenzt sind.
  • von mindestens 80 km/h auf Strecken, auf denen der Grenzwert auf mehr als 120 km/h festgelegt ist.

Die Straftat kann mit einer Freiheitsstrafe von ein bis vier Jahren bestraft werden. Darüber hinaus wird in solchen Fällen der Führerschein für mindestens zwei Jahre entzogen.

Die Bestimmungen der Via Sicura erlauben es auch, das Fahrzeug des Fahrers zu beschlagnahmen und zu verkaufen, um ihn daran zu hindern, andere schwere Verkehrsdelikte zu begehen.