In der Vergangenheit hat die Kantonspolizei bereits Personen wegen vergleichbarer Widerhandlungen verzeigt. In diesem Zusammenhang erinnert die Kantonspolizei Wallis daran, dass sämtliche Warnungen bzw. Ankündigungen von Verkehrskontrollen über soziale Netzwerke, mittels Lichthupen sowie Handzeichen geben oder mit Tafeln verboten sind.
Die Polizei führt auch Kontrollen durch, um ausgeschriebene Personen, Deliktsgut, Betäubungsmittel oder Vermisste zu finden.