Im Rahmen der Verkehrskontrolle konnte deutlicher Atemalkoholgeruch bei der Dame aus dem Landkreis wahrgenommen werden.
Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 3,12 Promille, sodass die Entnahme einer Blutprobe angeordnet und ein Strafverfahren eingeleitet wurde. Der Führerschein wurde einbehalten.