Nidwalden

Stans NW – Geldwäscherei nach Internet-Delikten

(Symbolbild)
(Symbolbild) (Bildquelle: Zentralschweizer Polizeikorps)

Die Kantonspolizei Nidwalden hat einen Täter ermittelt, welcher Gelder aus verbrecherischer Herkunft in die Schweiz transferieren lies und ab seinen Bankkonti teilweise wieder in bar bezog.

Die Kantonspolizei sowie Staatsanwaltschaft Nidwalden, haben in enger Zusammenarbeit einen heute 36-jährigen Mann der Geldwäscherei und Urkundenfälschung überführen können. Der ortsansässige Schweizer Staatsbürger, liess sich auf verschiedene Bankkonti seiner Firma, Gelder aus Phishing-Straftaten, begangen durch Drittpersonen in Frankreich und Spanien, in der Höhe von rund hunderttausend Schweizer Franken überweisen. Diese Gelder wurden in den besagten Ländern durch betrügerische Handlungen erlangt (s.g. Phishing von E-Banking Sessions) und danach in die Schweiz transferiert, wo sie vom Beschuldigten ab seinen Bankkonti mindestens teilweise in bar bezogen werden konnten.

Im Zuge der Ermittlungen, wurden ab den EDV-Geräten des Beschuldigten umfangreiche Mengen an Daten beschlagnahmt. Der Deliktshergang und Sachverhalt konnte hierbei insbesondere durch die aufwendige und umfangreiche Auswertung der Mobiltelefon- und Computerdaten abgeklärt werden. Diesbezüglich wird von den Strafverfolgungsbehörden festgestellt, dass Tatbeweise vermehrt im Zusammenhang mit digitalen Spuren stehen und Straftaten übers Internet, unter Zuhilfenahme von EDV-Geräten, begangen werden. Dies führt dazu, dass digitale Spuren einen immer grösseren Stellenwert in der Beweisführung erhalten, was zu aufwändigen Auswertungen führt.

Der Beschuldigte wurde vom zuständigen Gericht wegen Gelwäscherei und Urkundenfälschung zur einer bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt. Zudem muss er für die Ermittlungs- und Untersuchungskosten von über zehntausend Schweizerfranken aufkommen.