Zürich

Stadt Zürich ZH - Auswärtige Taxilenkende verzeigt

(Symbolbild)
(Symbolbild) (Bildquelle: Leonid Mamchenkov (CC BY 2.0))

In der Nacht von Samstag, 17. August auf Sonntag, 18. August 2019 verzeigte die Stadtpolizei Zürich 21 Taxilenkende, weil sie ohne die erforderlichen Bewilligungen Personen in der Stadt Zürich befördert hatten.

Während mehrerer Stunden führten Spezialisten der Stadtpolizei Zürich Kontrollen von auswärtigen Taxis durch. Das Hauptaugenmerk lag auf dem Ausführen von illegalen Taxifahrten in der Stadt Zürich. Wenn diese nicht auf Bestellung erfolgen, dürfen solche Fahrten nur mit einer Betriebsbewilligung und einem Taxiausweis der Stadtpolizei Zürich durchgeführt werden.

Von 47 kontrollierten Taxilenkenden lehnten 26 korrekterweise die Taxifahrt ab und verwiesen auf die Benützung eines Stadtzürcher Taxis. 21 Taxilenkende wurden zu Handen des Stadtrichteramts Zürich zur Anzeige gebracht, weil sie illegal Gäste gegen Bezahlung in der Stadt Zürich transportierten.

Zudem wurden bei sechs Taxilenkenden Verletzungen gegen die Arbeits- und Ruhezeitverordnung festgestellt. Vier Kontrollierte missachteten das Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb und die Preisbekanntgabeverordnung, indem sie den für den Fahrgast geltenden Fahrpreis nicht, oder irreführend angeschrieben hatten. Ein Lenker lenkte trotz Entzug des Führerausweises ein Taxifahrzeug. Gegen ihn wird zu Handen der Staatsanwaltschaft Zürich rapportiert.