Schaffhausen

Stadt SH - Diverse Übertretungen bei Schwerverkehrskontrolle festgestellt

(Symbolbild)
(Symbolbild) (Bildquelle: Schaffhauser Polizei)

Bei Kontrollen im Schwerverkehrskontrollzentrum (SVKZ) in der Stadt Schaffhausen am Mittwoch (04.12.2019) und Donnerstag (05.12.2019), konnte die Schaffhauser Polizei diverse ARV1-Widerhandlungen feststellen. Zwei Chauffeure waren ohne Berechtigung unterwegs.

Am Mittwoch (04.12.2019) und Donnerstag (05.12.2019) konnten Funktionäre der Schaffhau-ser Polizei im Schwerverkehrskontrollzentrum (SVKZ) in der Stadt Schaffhausen bei drei Chauffeuren Unregelmässigkeiten bei der Arbeits-/ und Ruhezeitverordnung (ARV1) feststel-len. Bei der Überprüfung der digitalen Tachografen dieser drei Chauffeure kam der Verdacht der Benutzung einer fremden Fahrerkarte auf, was sich bei der anschliessenden Durchsu-chung auch bestätigte. Mit der Benutzung der fremden Fahrerkarten wurden ordentliche Lenk-/ und Ruhezeiten sowie Lenkpausen vorgetäuscht. Insgesamt wurden damit durch die drei Chauffeure 58 Verstösse begangen. Die Fahrerkarten wurden zuhanden der zuständigen Behörden eingezogen.

Bei zwei weiteren Chauffeuren wurde zudem festgestellt, dass die benötigte Kategorie zum Lenken eines schweren Motorfahrzeuges, seit mehr als einem halben Jahr abgelaufen waren. Diesen beiden Chauffeuren wurde die Weiterfahrt untersagt.

Bei weiteren 43 kontrollierten Fahrzeugen wurden diverse weitere Übertretungen festgestellt. Es mussten insgesamt neun Reifen, drei weitere ARV-Übertretungen, eine ungenügend gesi-cherte Ladung, ein abgelaufener Fahrerqualifikationsnachweis, zwei Übertretungen im Be-reich des Transports gefährlicher Güter, vier Überschreitungen der Massbestimmungen, zwei Überschreitungen der Gewichte und ein undichter Kühler beanstandet werden.

Bei einem Fahrer konnte zudem ein nicht erlaubtes Radarwarngerät aufgefunden werden - dieses wurde eingezogen.

Die fehlbaren Chauffeure wurden zuhanden der Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen, Abteilung Verkehr, zur Anzeige gebracht. Da es sich bei allen Lenkern um ausländische Staatsbürger handelte, mussten sie ein Bussendepositum in der Höhe der zu erwartenden Strafe hinterlegen.