Bern

Stadt Bern BE - Ermittlungen zu unbewilligter Kundgebung abgeschlossen

Symbolbild
Symbolbild (Bildquelle: Kantonspolizei Bern)

Die Kantonspolizei Bern hat ihre Ermittlungen, die sie im Nachgang zu der unbewilligten Demonstration in Bern vom 7. April 2018 getätigt hat, abgeschlossen. Insgesamt werden 147 Personen bei der Staatsanwaltschaft bzw. der Jugendanwaltschaft angezeigt. Sie stehen im eindeutigen Verdacht, strafbare Handlungen verübt zu haben.

Am Samstagnachmittag, 7. April 2018, hatte sich in Bern eine angekündigte, von der Stadt Bern nicht bewilligte Demonstration durch die Berner Innenstadt bewegt. Nachdem trotz polizeilichen Durchsagen und Ermahnungen wiederholt Sachbeschädigungen aus dem Umzug heraus begangen worden waren, stoppte die Kantonspolizei Bern in der Folge den Umzug und forderte die Teilnehmenden dazu auf, die Demonstration aufzulösen und sich zu entfernen (wir berichteten). Der grössere Teil der Umzugsteilnehmenden machte von der Möglichkeit, die Örtlichkeit ohne Personenkontrollen zu verlassen, Gebrauch. Insgesamt 239 Personen blieben indes vor Ort und wurden daher für Personenkontrollen in Polizeiräumlichkeiten verbracht (wir berichteten).

Die Kantonspolizei Bern tätigte im Nachgang zu den Ereignissen umfangreiche Ermittlungen, welche nun abgeschlossen sind. Gestützt auf die Auswertung von Beweismitteln, darunter insbesondere erhobenes sowie frei zugängliches Bildmaterial in Verbindung mit anderen polizeilichen Abklärungen, besteht gegen 147 Personen der eindeutige Verdacht auf strafbare Handlungen. Die 126 Erwachsenen unter ihnen werden daher bei der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland angezeigt. Die restlichen 21 jugendlichen Personen wurden bei der zuständigen Jugendanwaltschaft angezeigt. Insgesamt resultierten aus den Ermittlungen je 145 Anzeigen wegen Landfriedensbruchs sowie wegen Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung.

Weiter wird 14 Personen Hinderung einer Amtshandlung zur Last gelegt. Drei Personen wird gestützt auf das Beweismaterial vollendete, neun Personen versuchte Sachbeschädigung vorgeworfen. In je zwei Fällen werden Widerhandlungen gegen das Sprengstoffgesetz, Gewalt und Drohung gegen Beamte sowie Beschimpfung an die Justiz rapportiert. 17 Personen werden schliesslich wegen Verstoss gegen das im Gesetz über das kantonale Strafrecht festgeschriebene Vermummungsverbot zur Anzeige gebracht.

Nicht alle der im Zuge der Sichtung der Beweismittel festgestellten Straftaten konnten eindeutig identifizierten Personen zugeordnet werden. Letztlich werden 20 Anzeigen gegen eine unbekannte Täterschaft wegen Sachbeschädigungen sowie 3 Anzeigen gegen Unbekannt wegen öffentlicher Aufforderung zu Gewalt an die Justiz überwiesen.