Die Kundgebung hatte auf der Binningerstrasse den öffentlichen und individuellen Verkehr blockiert. Der Personenkontrolle waren wiederholte Abmahnungen vorausgegangen. Den kontrollierten Personen droht ein Rapport an die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt.
Um ca. 15.45 Uhr mahnte die Kantonspolizei die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mehrfach ab und forderte sie auf, die unbewilligte Kundgebung aufzulösen. Die Meisten zogen daraufhin geschlossen in Richtung Nachtigallenwäldeli. Dort hielt die Kantonspolizei die Teilnehmenden an und kontrollierte sie im Einzelsprung. Die Kantonspolizei musste kurz Reizstoff einsetzen, als die Abfahrt eines Polizeifahrzeugs von mehreren Personen behindert wurde.