Kantone

So sieht es kurz vor dem 1. August aus - Übersicht der Feuerverbote in der Schweiz und Liechtenstein

Aktuelle Waldbrandgefahrenkarte
Aktuelle Waldbrandgefahrenkarte (Bildquelle: TickerMedia )

Laufend passen wir die Mitteilungen der kantonalen Behörden über die Anpassung der Waldbrandgefahr. In Anbetracht der bevorstehenden 1. Augustfeiern und der anhaltenden Hitzewelle, möchten wir nochmals speziell auf das richtige Verhalten hinweisen.

Heute konnte glücklicherweise ein grösserer Waldbrand in Appenzell durch schnelles und richtiges Handeln eines Sennen und der Feuerwehr verhindert werden. Mit dem morgigen 1. August steht uns jedoch ein Risikotag bevor. Wir hoffen, dass die Bevölkerung die Warnungen und Verbote Ernst nimmt und sich an die Vorgaben hält. Wir zeigen Ihnen die Übersicht der aktuellen Lage:

Absolutes Feuerverbot im Freien gilt in den Kantonen:

Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe gilt in den Kantonen:

Mahnung zum sorgfältigen Umgang mit Feuer im Wald und Waldesnähe (Stufe 3) gilt in den Kantonen:

Massnahmen-Karte

Aktuelle Massnahmenkarte zur Waldbrandgefahr
Aktuelle Massnahmenkarte zur Waldbrandgefahr (Bildquelle: TickerMedia)

Wichtige Hinweise

  • Bräteln im Wald ist ab der aktuell fast überall vorherrschenden zweithöchsten Gefahrenstufe 4 auch in Feuerstellen verboten.
  • Im Siedlungsgebiet ist die Verwendung von Kohlegrills ab Gefahrenstufe 5 (absolutes Feuerverbot) überall verboten. Bei Gefahrenstufe 4 ist dies noch erlaubt. Halten Sie genügend Abstand zu Brennbarem in Ihrer Umgebung. Achten Sie auch beim Kohlegrill bei Wind auf einen möglichen Funkenflug und löschen Sie, wenn nötig das Feuer.
  • Himmelslaternen führen immer wieder zu Bränden und sind mancherorts ganz verboten. Windverhältnisse und Topographie sind bei jeder Wetterlage und jedem Trockenheitsgrad zu beachten.
  • Brennende Zigaretten, Streichölzer und andere Raucherwaren nie sorglos wegwerfen.
  • Feuerwerk: Ab Gefahrenstufe 3 (erhebliche Gefahr) ist auch das Abrennen von Kleinfeuerwerk (Vulkane, etc.) im und um den Wald verboten.