Wallis

Sion VS - Reisebuslenker begeht mehrere Verstösse

(Bildquelle: Kantonspolizei Wallis)

Bei einer Verkehrskontrolle hielt die Kantonspolizei einen in Frankreich immatrikulierten Reisebus mit einem französischen Fahrer am Lenkrad an. Der 38-jährige Lenker, mit Reiseziel Paris, hatte 33 junge Fahrgäste an Bord. Nebst weiteren Verstössen gegen das Strassenverkehrsgesetz, wurde beim Chauffeur eine nicht qualifizierte Angetrunkenheit festgestellt.

Am Samstag, 25. Januar 2020 um 11:15 Uhr, hielt die Kantonspolizei bei einer Verkehrskontrolle einen in Frankreich immatrikulierten Reisebus an. Die Kontrolle ergab, dass der Lenker unter Alkoholeinfluss stand. Ausserdem war sein Führerschein abgelaufen, besass keine Personentransportlizenz und hatte die in der Schweiz zurückgelegten Kilometer nicht angegeben.

Die Agenten der Kantonspolizei kontrollierten die verschiedenen Tachoscheiben des Fahrers. Gemäss Strassenverkehrsgesetz darf die ununterbrochene Fahrt 4 Std und 30 Minuten nicht überschritten werden. Der fehlbare Lenker hatte die maximale Dauer zweimal nicht eingehalten. An einem Tag fuhr er ununterbrochen 5 Std und 16 Minuten und an einem anderen Tag 7 Stunden und 50 Minuten.

Der Arbeitgeber des fehlbaren Lenkers verpflichtete einen anderen Buschauffeur, der die Fahrt in Richtung Paris fortsetzen konnte. Die Kantonspolizei erhob eine Bussengarantie und meldete den Fall der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV), die die Steuer für die in der Schweiz gefahrenen Kilometer erhebt.

Der Fahrer wird der Staatsanwaltschaft, der Eidgenössischen Zollverwaltung und dem Bundesamt für Verkehr (BAV) gemeldet.