Schmuggel von Schildkröten aufgeflogen

(Bildquelle: Hauptzollamt Düsseldorf)

Drei Dreikielschildkröten wollte ein Reisender am 23.12.2018 von China nach Deutschland schmuggeln.

Zöllner baten den gebürtigen Chinesen mit Wohnsitz in Köln zur Kontrolle des Handgepäcks, als dieser den Zollbereich in Düsseldorf gerade durch den grünen Ausgang für anmeldefreie Waren verlassen wollte. Im Handgepäck fanden die Zöllner in einer durchsichtigen Dose die drei Schildkröten.

Dreikielschildkröten sind seit 2005 im Washingtoner Artenschutzübereinkommen als bedrohte Art gelistet. Ihre Einfuhr ist nur mit Genehmigungen möglich, die der 44-jährige Beschuldigte nicht vorweisen konnte.

Im Gepäck befand sich ausserdem noch eine Orchidee. Da es sich allerdings um eine nicht geschützte Hybridart handelt, konnte sie der Reisende behalten.

Die Zöllner stellten die Schildkröten sicher und leiteten gegen den Beschuldigten ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen eines Verstosses gegen die Artenschutzverordnung ein. Die Schildkröten stellten sie sicher und übergaben sie zunächst einem Tierheim.

Die drei Schildkröten waren in einer Dose.
Die drei Schildkröten waren in einer Dose. (Bildquelle: Hauptzollamt Düsseldorf)