Fribourg

Rinderhalter wegen mehrfacher Tierquälerei angezeigt

(Bildquelle: tier-im-fokus.ch)

Solche Bilder will niemand sehen. Zahlreiche Rinder stehen völlig verdreckt in ihren eigenen Exkrementen. Pikant: Der Betrieb war den Behörden bekannt. Nun hat die Tierrechtsorganisation Tier im Fokus (TIF) Anzeige wegen mehrfacher Tierquälerei eingereicht.

Schüchtern blickt das Rind mit der Nummer "6262" in die Kamera. Am Boden liegt zentimeterdick der Kot, weiter hinten eine Urinpfütze. Die Hinterbeine von "6262" sind braun verkrustet. Es lebt zusammen mit sechs Art- und Schicksalsgenossen in Anbindehaltung irgendwo in Courgevaux (FR).

Die Aufnahmen, die Tier im Fokus (TIF) zur Verfügung gestellt wurden, stammen vom Herbst 2017 und Winter 2018. Nun hat die Tierrechtsorganisation in Zusammenarbeit mit der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) Anzeige eingereicht. Der Vorwurf: mehrfache Tierquälerei. Da auf demselben Betrieb wiederholt Rinder vernachlässigt wurden, handelt es sich womöglich um einen Wiederholungstäter.

Das Schweizer Tierschutzgesetz schreibt sämtlichen Wirbeltieren einen Eigenwert zu. "Rinder dürfen nicht als blosse Produktionsware behandelt werden", so Tobias Sennhauser, Präsident Tier im Fokus. Bei "6262" und seinen Artgenossen wird dieser Grundsatz verletzt. Jede/r Tierhalter/in hat ausserdem die Pflicht, das Wohlbefinden der Tiere regelmässig zu überprüfen. In Courgevaux liess der Halter seine Rinder jedoch verwahrlosen. Für TIF ist der Fall klar: "Damit ist der Straftatbestand der Tierquälerei erfüllt", so Sennhauser.

Betrieb den Behörden bekannt

Zuständig für die Kontrollen ist das Berner Amt für Veterinärwesen (LANAT). Der mutmassliche Tierquäler ist den Behörden bekannt. Das bestätigt das LANAT auf Anfrage von TIF. Details gibt man indes keine bekannt. "Es ist stossend, dass die Behörden hier nicht eingeschritten sind", sagt Sennhauser. Leider brauche es oft Druck aus der Bevölkerung, bis die Behörden einschreiten.

Wenn eine Bäuerin ein Tier nicht angemessen versorgt, muss sie mit Sanktionen rechnen. Dazu gehören etwa Kürzungen bei den Subventionen, wofür das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) verantwortlich ist. Ob dem Halter in diesem Fall die Direktzahlungen gekürzt wurden, wollte das BLW mit Verweis auf den Datenschutz nicht sagen. Für TIF ist das nicht nachvollziehbar. "Subventionen werden mit Steuergeldern bezahlt", so Sennhauser, "es ist also unser gutes Recht zu wissen, ob sie sorgfältig eingesetzt werden."

Der Fall liegt nun bei der Freiburger Staatsanwaltschaft. Wann mit einem Urteil zu rechnen ist, bleibt offen.