Kantone

Reisewarnung für die Schweizer Kantone Genf und Waadt (Vaud)

Symbolbild
Symbolbild (Bildquelle: TickerMedia)

Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.

Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Kantone Genf und Waadt (Vaud) wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.

Epidemiologische Lage

Die Schweiz war von COVID-19 zunächst weniger stark betroffen, erlebt jedoch seit Mitte Juni eine Zunahme von Neuinfektionen. Besonders betroffen sind seit einiger Zeit die Kantone Genf und Waadt (Vaud). In diesen Kantonen überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb sie zu Risikogebieten eingestuft wurden. Daraus resultiert bei Einreise nach Deutschland ein verpflichtender kostenloser COVID-19-PCR-Test sowie ggf. eine Quarantäneverpflichtung.

Auch der Kanton Freiburg (Fribourg) verzeichnet gerade eine erhöhte Anzahl von Infektionen. Die aktuelle Lage findet sich beim Bundesamt für Gesundheit. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).

Einreise

Deutsche Staatsangehörige können grundsätzlich wieder uneingeschränkt in die Schweiz einreisen. Grenzen zu allen EU-Mitgliedstaaten sowie zu Liechtenstein, auch auf dem Luftweg zu Island, Norwegen und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland sind wieder vollständig geöffnet. Detaillierte Informationen finden sich beim Staatssekretariat für Migration SEM.

Seit dem 6. Juli 2020 gilt für Reisende aus Risikoländern grundsätzlich eine 10-tägige Quarantänepflicht. Reisende müssen sich unverzüglich nach Einreise auf direktem Weg für 10 Tage in ihre Wohnung oder eine andere geeignete Unterkunft begeben und ihre Einreise innerhalb von zwei Tagen der zuständigen kantonalen Behörde melden. Die Liste der Risikoländer, darunter Kosovo, Nordmazedonien, Spanien inkl. Balearen (ohne Kanaren) und Kroatien, wird vom Bundesamt für Gesundheit geführt und regelmäßig aktualisiert.

Durch- und Weiterreise

Alle zugelassenen Grenzübertrittstellen sind geöffnet. Die Durchreise durch die Schweiz ist möglich. Transit für Reisende aus Risikoländern ist auf direktem Weg möglich, sofern die Einreise in den nächsten Transit- oder Zielstaat gesichert ist.

Reiseverbindungen

Der Zugverkehr ist wieder im Regelbetrieb, der Flugplan noch ausgedünnt. Auch Busverbindungen bestehen.

Beschränkungen im Land

Die außerordentliche Lage gemäß Epidemiegesetz ist seit 19. Juni 2020 beendet. Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen bleiben bis Ende September 2020 verboten. Alle öffentlich zugänglichen Orte müssen über ein Schutzkonzept verfügen.

Hygieneregeln

Seit dem 6. Juli 2020 gilt in allen öffentlichen Verkehrsmitteln die Pflicht, einen Nasen-Mund-Schutz zu tragen. Zudem bleiben Handhygiene und Abstandhalten die wichtigsten Schutzmaßnahmen.

  • Beachten Sie ergänzende Informationen der schweizerischen Behörden und Regierungsstellen.
  • Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Regionen aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
  • Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die jeweilige kantonale Gesundheitsbehörde.
  • Informieren Sie sich zur SwissCovidApp des Bundesamts für Gesundheit BAG.
  • Informieren Sie sich über Maßnahmen beim Bundesamt für Gesundheit BAG, das unter +41 58 463 000 0 eine Hotline bietet.
  • Beachten Sie bei Transitreisen evtl. Einreisebeschränkungen der Nachbarstaaten.

Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.