Als Blindgänger bezeichnet man Munition, die nicht oder nicht vollständig explodiert ist; zum Beispiel weil sie im Wasser, im Schnee oder in weichem Boden gelandet oder durch Steine abgelenkt worden ist. Blindgänger und Munitionsreste finden Sie häufig auf Schiessplätzen, in Zielgebieten in den Bergen, auf Gletschern - aber auch im Nachlass von Verstorbenen als Erinnerung an die Dienstzeit. Diese Art von "Erinnerung" ist verboten, denn Blindgänger sind sehr gefährlich!
Um Unfälle zu verhindern, befolgen Sie bitte folgende Grundsätze:
Blindgänger nie berühren – markieren – melden.
Meldung
Verfügen Sie zum Zeitpunkt der Meldung nur über beschränkte Kommunikationsmittel: Melden Sie Ihren Fund telefonisch unter der Nummer 117.
Oder laden Sie die Blindgänger-App herunter im Apple App Store (für iPhone) oder im Google Play Store (für Android) mit dem Suchbegriff "Blindgänger".
Ansonsten verwenden Sie bitte das Meldeformular.