Die Gefahr, dabei selbst eine Straftat zu begehen, ist gross, doch viele sind sich dessen nicht bewusst. Ein neues Merkblatt der Kantonspolizei Zürich gibt hier Hinweise. Nebst Pornografie, Gewaltdarstellungen und Ehrverletzungen finden auch Drohungen und Nötigungen vermehrt online statt. Vor allem Jugendliche sind sich der Tragweite ihres Handelns im digitalen Raum kaum bewusst.
Die Kantonspolizei Zürich unternimmt viel im Bereich der Prävention durch Information und Aufklärung an den Schulen auf dem ganzen Kantonsgebiet. Zur Unterstützung dieser Aktivitäten ist ein Merkblatt für den sicheren Umgang mit Smartphones geschaffen worden. Die Hinweise sollen Jugendliche vor Fehlverhalten schützen und für die Lehrerschaft und Eltern als Hilfsmittel bei Gesprächen mit Kindern und Jugendlichen dienen.
Das Merkblatt ist online verfügbar und kann ausgedruckt werden. Es ist in Absprache mit der Oberjugendanwaltschaft entstanden und wird unter anderem von den Kinder- und Jugendinstruktoren der Kantonspolizei im Rahmen der Kriminalpräventionslektionen an Schülerinnen und Schüler der 4. Primarklasse und der 1. Oberstufe verteilt.
Im vergangenen Jahr hielten die Instruktoren über 1700 derartige Lektionen. Die Mitarbeitenden der Jugendintervention führten zudem über 100 sogenannte Klasseninterventionen und rund 300 Referate an Schulen, bei Partnerorganisationen sowie an Elternabenden durch, bei denen oft auch der Umgang mit Smartphones Thema war.
Sicher im Umgang mit Smartphones
*Wichtige Hinweise zu Grundregeln, Gefahren und Risiken *
Smartphones ermöglichen einen einfachen Zugang zum Internet und zu Social Media. So sind auch verbotene Inhalte ohne grosse Schranken leicht online auffindbar und untereinander austauschbar. Die Gefahr, dabei selbst eine Straftat zu begehen, ist gross, doch viele sind sich dessen nicht bewusst. Die Kantonspolizei Zürich möchte mit diesen Hinweisen darüber informieren, was strafbar ist – denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Grundregeln
Respekt und Anstand zeigen
Online gelten im Umgang miteinander die gleichen Regeln wie in der realen Welt.
Persönliche Daten schützen
Das Internet vergisst nie. Zurückhaltung beim Teilen von persönlichen Daten und Bildern ist ratsam.
Gefahren und Risiken kennen
Es gibt verschiedene verbotene Bilder oder Videos, und auch das Teilen solcher Inhalte kann eine Straftat sein.
Gefahren und Risiken
Gewaltdarstellungen
Bilder oder Videos von grausamen Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Tiere (Hinrichtungen, Folter, Körperverletzungen, Schlägereien, Tierquälereien etc.) sind verboten. Gewaltdarstellungen dürfen nicht heruntergeladen und gespeichert werden. Zugestellte Bilder/Videos sind sofort zu löschen. Sie dürfen nicht mit andern geteilt werden. Ebenso ist verboten, solche Bilder/Videos selbst herzustellen (Zusammenschlagen eines Schulkollegen etc.).
Pornografie
Sogenannte «weiche Pornografie» (Bilder/Videos von sexuellen Handlungen) ist grundsätzlich nicht verboten, darf aber für Jugendliche unter 16 Jahren nicht zugänglich gemacht werden (z.B. per Chat).Sogenannte «harte Pornografie» (Bilder/Videos von sexuellen Handlungen mit Kindern, Tieren oder Gewalttätigkeiten) ist verboten und darf nicht hergestellt, heruntergeladen oder gespeichert werden. Auch das Anschauen ist verboten. Zugestellte Bilder/Videos sind sofort zu löschen. Sie dürfen nicht mit andern geteilt werden. Besondere Gefahr besteht beim Versenden von Nacktbildern: Es kann sich um Kinderpornografie handeln und strafbar sein.
Mobbing
Beschimpfungen, Verleumdungen, Blossstellungen oder Hetze via Social Media können massivste Auswirkungen für betroffene Personen haben, wie Isolation, Ausgrenzung, Leistungsabfall, psychische Störungen oder Suizid. Sie können Ehrverletzungen oder Nötigungen darstellen, die strafbar sind. Betroffene Personen können dagegen Strafanzeige erstatten.
Drohungen
Drohungen, die Schrecken und Angst auslösen, sind strafbar. Betroffene Personen oder Institutionen wie die Schule können dagegen Anzeige erstatten. Auch aus Spass verbreitete Drohungen sind strafbar.
Diskriminierung und Rassismus
Ein öffentlicher Aufruf zu Diskriminierung und Hass gegen Personen und Gruppen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion ist strafbar. Solche Botschaften können auch in Chats als öffentlich gelten. Öffentliche rassendiskriminierende Äusserungen aller Art (Wort, Schrift, Bild, Gebärden etc.) sind verboten. Das «Liken» solcher Botschaften kann ebenso strafbar sein.
Ansprechstellen
Kantonspolizei Zürich, Präventionsabteilung
- Jugendintervention, Postfach, 8021 Zürich, Telefon: 044 247 30 30, E-Mail: jugendintervention@kapo.zh.ch
- Kinder- und Jugendinstruktion, Postfach, 8021 Zürich, Telefon: 044 247 37 28, E-Mail: pa-kij@kapo.zh.ch