Ratgeber - Hände weg von illegalem Feuerwerk

(Bildquelle: Feuerwehr Hamburg)

Mit Chinaböllern, Knallfröschen und Silvesterraketen wird traditionell und fröhlich das neue Jahr begrüßt. Leider bringt die Tradition auch Gefahren mit sich, denn Feuerwerkskörper enthalten Explosivstoffe und können beim falschen Umgang damit gefährliche Wirkungen entfalten.

Im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie zum Schutz für Leben und Gesundheit gibt die Feuerwehr Hamburg daher folgende Hinweise:

Hände weg von illegalem Feuerwerk! Achten Sie beim Erwerb von Feuerwerksartikeln darauf, nur geprüftes Feuerwerk zu kaufen. Geprüftes Feuerwerk ist mit einer Registriernummer und dem CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle gekennzeichnet. In Deutschland ist das die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM. Die Prüfnummer der BAM ist die 0589.

Feuerwerkskörper sind in folgende Kategorien unterteilt: Kategorie F1: z.B. Wunderkerzen, Tischfeuerwerk, Knallerbsen, Knallbonbons Kategorie F2: z.B. Raketen und Batterien, Böller, Sonnen-/Feuerräder, Römische/Bengalische Lichter oder Fackeln, Fontänen, Bodenwirbel, Heuler, Feuertöpfe Kategorie F3 und F4: erlaubnispflichtiges und professionelles Feuerwerk Feuerwerkskörper der Kategorien F3 und F4 dürfen ohne besondere behördliche Erlaubnis weder verkauft noch abgebrannt werden.

Lokale Böllerverbote beachten

Nicht genehmigungsfähige pyrotechnische Gegenstände sind verboten und können schwerste, mitunter tödliche Verletzung verursachen. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 ist nur in der Zeit vom 31. Dezember 18.00 Uhr bis zum 1. Januar 01.00 Uhr erlaubt. Die Abgabe darf nur an Personen über 18 Jahre erfolgen. Beachten Sie lokal ausgesprochene Böllerverbote, z.B. in diesem Jahr am Jungfernstieg und rund um die Binnenalster.

Lesen Sie die Gebrauchsanweisung der verschiedenen Feuerwerkskörper durch. Auch bei Feuerwerkskörpern der Kategorie F1 (Tischfeuerwerk) ist es wichtig zu wissen, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Abbrennen bzw. die Nutzung in der Wohnung ausdrücklich erlaubt ist. Das Schießen von Seenotsignalraketen und Signalmunition als Silvesterknallerei stellt eine erhebliche Gefahr für Leben und Gesundheit dar und ist verboten.

Fenster schliessen

Schließen Sie in der Silvesternacht sämtliche Fenster und Lüftungsklappen Ihrer Wohnung. Für Betriebsräume, Lager, Schuppen, Garagen etc. gilt das gleiche. "Verirrte" Raketen können einen Brand entzünden, Pulverdampf von Feuerwerkskörpern kann Rauchmelder und Brandmeldeanlagen auslösen. Die Feuerwehr Hamburg hat an Silvester alle Hände voll zu tun, Sie vermieden so unnötige Einsätze.

Feuerwerkskörper wie Kanonenschläge, Donnerschläge, Böller etc. nie in der Hand halten, sondern auf den Boden legen und mit "langem Arm" anzünden, danach 8 m Abstand halten. In der Hand gezündete Feuerwerkskörper nicht unkontrolliert fortwerfen. Handschuhe schützen vor Verbrennungen. Starten Sie Raketen nie aus der Hand, sondern aus auf dem Boden stehenden Flaschen. Die Rakete muss so aufgestellt werden, dass sie nach dem Abschuss ungehindert aufsteigen kann. Beschädigte Stockraketen dürfen nicht gezündet werden, da deren Flugbahn unberechenbar sind. Niemals einen Versager erneut anzünden!

Verantwortungsbewusste Eltern und Erwachsene geben Feuerwerkskörper der Kategorie F2 nicht an Kinder oder Jugendliche weiter. Kleine Kinder sollten während des Feuerwerks unter Aufsicht in der Wohnung bleiben. In der Nähe von Gebäuden die an Silvester besonders gefährdet sind, z.B. Reet- oder Strohdachhäuser, dürfen Feuerwerkskörper nur in genügendem Abstand und unter Beachtung der Windrichtung abgebrannt werden. Bei der Entzündung von Raketen der Kategorie F2 ist ein Abstand von mindestens 200 m einzuhalten.

Keine gebastelten Feuerwerkskörper

Basteln Sie niemals Feuerwerkskörper selbst. Verändern Sie die im Handel erhältlichen Artikel nicht. Auch beim gleichzeitigen Abbrennen mehrerer Knallkörper oder der Herstellung einer zusätzlichen Verdichtung in einem entsprechenden Behälter, drohen unvorhersehbare Gefahren. Die Verwendung von illegalem Feuerwerk ist verboten und kann schwerste Verletzung verursachen und tödlich enden. Vorräte von Feuerwerkskörpern sollten in festen, verschließbaren Taschen und auf keinen Fall in Körpernähe aufbewahrt werden. Nach Entnahme eines Feuerwerkskörpers, die Vorräte wieder abdecken.

WICHTIG: Wenn es dennoch zu einem Unfall oder Feuer kommt, sofort über den Notruf 112 die Feuerwehr rufen. Leisten Sie bei Notfällen Erste Hilfe. Bei Feuer warnen Sie auch die Mitbewohner. Schließen Sie die Tür des Brandzimmers und die Wohnungstür zum Treppenraum. Warten Sie vor der Haustür auf die Feuerwehr und weisen Sie diese ein.

Ihre Feuerwehr Hamburg wünscht einen sicheren und schönen Jahreswechsel.

(Bildquelle: Feuerwehr Hamburg)