Das Büro der Staatsanwaltschaft hat entschieden, einen ausserordentlichen Staatsanwalt mit der Feststellung des Sachverhaltes und der Abklärung einer allfälligen strafrechtlichen Relevanz zu beauftragen.
Es wird erinnert, dass für den Oberstaatsanwalt des regionalen Amtes des Oberwallis die Unschuldsvermutung gilt und er weiterhin die Funktionen ausübt, für welche ihn der Grosse Rat gewählt hat. Die Staatsanwaltschaft wird keine weiteren Angaben machen.