Bern

Oberdiessbach BE - Christbaum in Brand geraten

(Symbolbild)
(Symbolbild) (Bildquelle: Capri23auto)

Am Sonntagabend hat in einem Reiheneinfamilienhaus in Oberdiessbach ein Weihnachtsbaum Feuer gefangen. Die Feuerwehr konnte den Brand rasch unter Kontrolle bringen und löschen. Drei Personen wurden beim Brand leicht verletzt und ins Spital gebracht. Die Wohnung ist derzeit nicht bewohnbar.

Am Sonntag, 6. Januar 2019, wurde der Kantonspolizei Bern kurz vor 21.00 Uhr ein Brand am Obstgartenweg in Oberdiessbach gemeldet. Die umgehend ausgerückten Angehörigen der Regiofeuerwehr Oberdiessbach und der Feuerwehr Konofire stellten vor Ort fest, dass in einem Reiheneinfamilienhaus ein Feuer ausgebrochen war. Die Einsatzkräfte konnten den Brand in der Folge rasch unter Kontrolle bringen und löschen.

Alle Personen, die sich zum Zeitpunkt des Brandausbruchs in der betroffenen und der benachbarten Wohnung aufgehalten hatten, konnten das Gebäude noch vor Eintreffen der Einsatzkräfte selbstständig verlassen.

Ein Mann und eine Jugendliche wurden mit Verdacht auf Rauchgasvergiftung mit zwei Ambulanzen ins Spital transportiert. Eine Frau, die sich mit einem Sprung aus dem ersten Stock aus dem Gebäude gerettet hatte, wurde ebenfalls mit leichten Verletzungen durch ein Ambulanzteam ins Spital gebracht. Die drei Personen konnten das Spital in der Zwischenzeit wieder verlassen.

Erheblicher Sachschaden

Infolge des Brandes und der damit verbundenen Rauchentwicklung entstand erheblicher Sachschaden. Gemäss ersten Schätzungen beträgt dieser mehrere zehntausend Franken. Die betroffene Wohnung ist derzeit nicht bewohnbar.

Ersten Erkenntnissen der Kantonspolizei Bern zufolge war in der Wohnung ein Christbaum in Brand geraten. Demnach hatten brennende Kerzen das trockene Geäst der Weihnachtstanne entzündet, worauf sich das Feuer rasch ausbreitete.

In diesem Zusammenhang ruft die Kantonspolizei Bern in Erinnerung, dass insbesondere trockene Weihnachtsbäume und Adventskränze besonders leicht und schnell entzündlich sind. Brennende Kerzen dürfen zudem nie ohne Aufsicht gelassen werden.