Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen – Einsatz gegen Schleuserbande Schleusung, Zuhälterei und Zwangsprostitution

Festnahme einer der Beschuldigten
Festnahme einer der Beschuldigten (Bildquelle: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin)

Nach intensiven Ermittlungen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Aachen hat die Bundespolizei heute (23. Juni 2020) mit über 250 Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei insgesamt acht Wohnungen und Geschäftsräume in Mönchengladbach sowie in Dortmund, Essen, Köln, Bonn und Clausthal-Zellerfeld durchsucht.

Insgesamt sind hierbei vier Haftbefehle vollstreckt worden. Bei den vier Festgenommenen handelt es sich um chinesische Staatsangehörige (drei Frauen, ein Mann) im Alter von 28 bis 38 Jahren. Darüber hinaus wurden acht unerlaubt eingereiste bzw. aufhältige weibliche Personen, vermutlich Prostituierte, angetroffen und vorläufig festgenommen.

Der Gruppierung wird vorgeworfen, in mindestens zehn Fällen chinesische Prostituierte vorwiegend über den Luftweg aus China und Spanien in das Bundesgebiet eingeschleust zu haben. Anschließend sollen die Frauen in angemieteten Terminwohnungen ohne behördliche Erlaubnis sexuelle Handlungen gegen Entgelt vorgenommen haben. Die Hauptbeschuldigten sollen für die gesamte Organisation von Reise, Einreise (Schleusung), Aufenthalt, Unterbringung bis hin zur Vermittlung, Buchhaltung und Abrechnung der entgeltlichen sexuellen Handlungen, verantwortlich sein.

Im Rahmen der Einsatzmaßnahmen konnten umfangreiche Beweismittel wie Mobiltelefone, Laptops sowie relevante Unterlagen sichergestellt werden, die auf weitere Fälle schließen lassen. Zudem wurden bereits bis zum heutigen Mittag 15.000 EUR Bargeld durch die Bundespolizei beschlagnahmt.

Die Bundespolizei führt das Ermittlungsverfahren seit Sommer 2019 im Auftrag der Staatsanwaltschaft Aachen. Dem Verfahren liegen u. a. die Straftatbestände des gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern (§§ 96, 97 AufenthG), der Zuhälterei (§ 181a StGB), der Zwangsprostitution (§ 232a StGB) sowie des Veruntreuens von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) zugrunde. Die Ermittlungen dauern weiterhin an.