Basel-Landschaft

Niederdorf BL - Jugendlicher von Auto erfasst

Symbolbild
Symbolbild (Bildquelle: polizeiticker.ch - (Symbolbild))

Am Mittwochabend, 12. Dezember 2018, kurz vor 18.30 Uhr, kam es auf der Hauptstrasse in Niederdorf BL zu einer Kollision zwischen einem Personenwagen und einem Fussgänger. Der Jugendliche wurde dabei verletzt.

Gemäss den bisherigen Erkenntnissen der Polizei Basel-Landschaft fuhr ein 61-jähriger Personenwagenlenker auf der Hauptstrasse in Niederdorf BL in Richtung Waldenburg. Gleichzeitig beabsichtigte ein 14-jähriger Fussgänger die Strasse auf dem Fussgängerstreifen nach der Station "Hirschlang" zu überqueren. Der Personenwagenlenker bemerkte dies zu spät und kollidierte trotz Vollbremsung mit dem Jugendlichen.

Der Fussgänger wurde beim Unfall verletzt und musste durch die Sanität in ein Spital eingeliefert werden.

In diesem Zusammenhang möchte die Polizei Basel-Landschaft einmal mehr auf folgende Verhaltensweisen im Strassenverkehr aufmerksam machen:

Fussgänger / Kinder:

  • Da Kinder vorwiegend durch Nachahmung lernen, sollten sich Eltern im Strassenverkehr stets korrekt und kindgerecht verhalten.

  • Gehen Sie auf dem Trottoir mit grösstmöglichem Abstand von der Fahrbahn.

  • Beim Überqueren einer Strasse: Achten Sie auf herannahende Fahrzeuge, signalisieren Sie klar die Absicht, die Strasse zu überqueren. Überqueren Sie die Strasse nie bei Rot. Ausserdem nie unmittelbar vor oder hinter einem Tram oder Bus, da der Überblick fehlt.

  • Fussgänger sind bei Nacht für Fahrzeuglenkende schlecht erkennbar. Helle Kleidung und lichtreflektierendes Material machen sie auf grössere Distanz sichtbar.

  • Tragen Sie helle Kleider mit lichtreflektierenden, rundum sichtbaren Materialien. Besonders wirkungsvoll sind reflektierende Materialien an bewegenden Körperteilen, z. B. Sohlenblitze oder Bänder an Fuss- und Handgelenken.

Fahrradfahrer:

  • Am Fahrrad sind Beleuchtung und Reflektoren vorne, hinten und an den Pedalen (davon ausgenommen sind Rennpedale, Sicherheitspedale u. dgl.) gesetzlich vorgeschrieben.

  • Verwenden Sie am besten eine fest montierte Beleuchtung und ruhende Zusatzlichter.

  • Überprüfen Sie deren Funktionstüchtigkeit regelmässig. Speichenreflektoren oder reflektierende Pneus sorgen für seitliche Sichtbarkeit.

Fahrzeuglenker:

  • Achten Sie auf einwandfrei funktionierende Beleuchtung.

  • Passen Sie Ihre Fahrweise der Sicht und der Witterung an.

  • Sorgen Sie zudem rundum für Klarsicht, indem Sie Front- und Heckscheiben sauber halten. Schnee und Eis haben dort nichts zu suchen.

  • Halten Sie genügend Abstand zum vorderen Fahrzeug. Entsprechend gilt als Faustregel, mindestens 2 Sekunden (21, 22 ...) Abstand zu halten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Unfallverhütung www.bfu.ch.