Neunkirchen - 2 Fälle von tätlichen Angriffen auf Polizeibeamte

(Symbolbild)
(Symbolbild) (Bildquelle: Polizei)

Am Wochenende ist es in Neunkirchen gleich zu 2 Angriffe auf Polizeibeamte gekommen. Beide Täter wurden festgenommen.

Am Samstag, 25.01.2020 kam es gegen 16:57 Uhr zu einem tätlichen Angriff auf Polizeibeamte am Mantes-La-Ville-Platz in Neunkirchen. Ein stark alkoholisierter, polizeibekannter 40jähriger Mann aus Schiffweiler wurde dort Opfer einer Körperverletzung. Bei der anschließenden polizeilichen Sachverhaltsaufnahme zeigte sich das vermeintliche Opfer jedoch hochaggressiv gegenüber der Polizei, den hinzugerufenen Rettungssanitätern und der Notärztin.

Eine medizinische Versorgung seiner Verletzungen lehnte er strikt ab und pöbelte stattdessen durchgehend umher. Als ihm letztlich ein Platzverweis ausgesprochen und er von der Örtlichkeit wegbegleitet wurde, schlug er unvermittelt die Hand eines Polizisten weg, holte aus und schlug in Richtung des Kopfes eines anderen Beamten. Nur mit einer schnellen Reaktion konnte dem Schlag ausgewichen werden.

Der Störer wurde anschließend bis zu seiner Ausnüchterung in polizeilichen Gewahrsam genommen. Zur Feststellung seiner Schuldfähigkeit wurde durch einen Richter die Entnahme einer Blutprobe angeordnet.

Am Sonntag, 26.01.2020 um 04:42 Uhr bat das Personal des Diakonie Klinikums Neunkirchen die Polizei Neunkirchen um Hilfe, da man Probleme mit einem randalierenden, unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stehenden Patienten habe. Vor Ort wurde ein polizeibekannter 19jähriger Mann aus Neunkirchen-Hangard angetroffen. Beim Erblicken der Polizei begann dieser direkt, die Beamten aufs Übelste zu beleidigen und zu bedrohen.

Unvermittelt und bevor jegliche Gesprächsführung möglich war holte der Mann aus und schlug mit der Faust in Richtung des Kopfes eines Beamten. Nur die schnelle Reaktion des Beamten führte dazu, dass der Schlag sein Ziel verfehlte. Dem Mann wurde die Ingewahrsamnahme erklärt und er wurde zur Ausnüchterung zur PI Neunkirchen verbracht. Zur Feststellung seiner Schuldfähigkeit wurde durch einen Staatsanwalt die Entnahme einer Blutprobe angeordnet.